Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Zwischen der Entgeltforderung des Arbeitnehmers und dem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG liegt kein rechtlicher Zusammenhang vor. Entscheidungstexte 9 ObA 97/13z Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 ObA 97/13z Veröff: SZ 2013/87 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3. 12. 2007 als Zimmermädchen im Hotelbetrieb der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Dienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt der Klägerin am 29. 2. 2008 endete. Nach rechtskräftiger Abweisung eines Teilbegehrens von 1.317,61 EUR sA (für aliquote Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung samt Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung) und rechtskräftiger Teilzuerkennung eines Be... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Ein rechtlicher Zusammenhang gemäß § 293 Abs 3 EO liegt vor, wenn Forderungen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden. Außerdem muss unmittelbarer enger Bezug bestehen und bei der Beurteilung dem Schutzzweck der
Norm: Rechnung getragen werden. Der Zweck des § 293 EO besteht in der Verhinderung der Umgehung der Pfändungsbeschränkungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Eine Aufrechnung von exekutiv nach Ende der Unterhaltspflicht noch rechtswidrig hereingebrachtem mit für die Vergangenheit rückwirkend erhöhtem Unterhalt ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 32/06y Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 32/06y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3
Rechtssatz: Die Pfändungsbeschränkungen des § 293 Abs 3 EO sollen dem Schuldner (Unterhaltsgläubiger) zeitbezogen das Existenzminimum sichern. Er soll über diese Beträge dann verfügen können. Entscheidungstexte 8 Ob 32/06y Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 32/06y European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 9. 1983 geborene Erstkläger und die am 23. 4. 1982 geborene Zweitklägerin, sind Kinder des Beklagten. Dieser verpflichtete sich in einem (pflegschaftsbehördlich genehmigten) gerichtlichen Vergleich vom 3. 8. 1998 zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 247,09 für den Erstkläger und EUR 268,89 für die Zweitklägerin. Das tatsächliche Einkommen des Beklagten wurde im erwähnten Verfahren nicht ermittelt; dem Vergleich wurde von den Parteien ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2003 eine monatliche Höhe von EUR 947,91 netto hatte. Seine Gattin bezieht eine Pension in Höhe von ca EUR 538,-- monatlich. Aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit schuldet der Kläger der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft EUR 19.065,33 an Beiträgen zur Sozialversicherung. Mit Bescheid vom 28. 11. 2002 sprach die beklagte Partei aus, dass diese offene Forderu... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3ZPO §482
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 293 Abs. 3 EO ist als Pfändungsschutzregelunng zwar von Amts wegen wahrzunehmen, die notwendigen Tatsachenbehauptungen müssen vom Arbeitnehmer jedoch im erstinstanzlichen Verfahren erstattet werden. Entscheidungstexte 7 Ra 57/04k Entscheidungstext OLG Wien 28.04.2004 7 Ra 57/04k ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin war mit einem befristeten Dienstverhältnis von 1.7.2002 bis 31.12.2002 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt. Seitens der beklagten Partei war geplant, dieses Dienstverhältnis zu verlängern, die Klägerin war damit aber nicht einverstanden. Da die Klägerin erst kurzfristig bekannt gegeben hatte, dass sie an einer Verlängerung nicht interessiert sei, befand sich der Steuerberater der beklagten Partei bereits im Weihnach... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. Juli 1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 9. Mai 2001 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG, dass der Kläger die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe, rechtskräftig geschieden. Die Streitteile sind je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, das als Ehewohnung (bis zum Auszug des Klägers im Jahr 1995) gedient hatte (im Folgenden nur Haus). Die am 3. Juli 1971 geschlossene Ehe der Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1. 4. 1996 die Erwerbsunfähigkeitspension. Der Kläger schuldet der Wiener Gebietskrankenkasse aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg vom 17. 6. 1994, 2 Cg 352/93a, rückständige Sozialversicherungsbeiträge von (richtig) 202.953,36 ATS (richtig: 14.749,20 EUR) zuzüglich (richtig) 10,5 % Verzugszinsen aus 162.941,75 ATS (11.841,44 EUR) seit (ri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1992 eine Witwenpension und von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Das Bezirksgericht Villach eröffnete mit Beschluss vom 5. 10. 2000, 18 S 88/00p-2, über das Vermögen der Klägerin das Schuldenregulierungsverfahren und sprach aus, dass dieser die Eigenverwaltung zustehe. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, der der Sohn Erich (geb. 12. 11. 1970) entstammt, wurde am 28. 1. 1992 einvernehmlich geschieden. Im anlässlich der Scheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge: Kläger), der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagten) monatlich 10.700 S ab 1. 2. 1992 zu zahlen und ihr die für die freiwillige Weiterversicherung zur Vorschreibung gelangenden Krankenkassenbeiträge zu ersetzen... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses vom 25. Jänner 1991 verpflichtet, den Klägern, seinen im Jänner 1994 volljährig gewordenen Söhnen, ab 1. August 1990 bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit monatlichen Unterhalt von je 2.300 S (= 167,15 EUR) zu leisten und führt gegen die Kläger zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von 119.563,70 S (= 8.689,03 EUR) sA Fahrnis- und Gehaltsexekution. Diese am 5. April 2000 entstandene Forderung result... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z10EO §291bEO §291cEO §293 Abs3
Rechtssatz: §293 Abs3 EO stellt kein Hindernis dar, dass der Unterhaltsberechtigte im Exekutionsverfahren des betreibenden Unterhaltsschuldners (in casu: wegen einer Prozesskostenforderung) mit einem pfändungsfreien (§290a Abs1 Z10 iVm §§291b, 291c EO) Anspruch auf gesetzliche rückständige Unterhaltsleistungen einseitig aufrechnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in vergleichbaren Fällen (vgl 10 ObS 119/01z, 10 ObS 152/01b, 10 ObS 252/01h ua). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 26. 6. 2000, 38 S 24/00g-35, wurde das über das Vermögen des Klägers mit Beschluss vom 25. 2. 2000 eingeleitete Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des am 6. 6. 2000 angenommenen Zahlungsplanes gemäß § 196 KO aufgehoben. Die Kärntner Gebietskrankenkasse hatte in diesem Verfahren aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. 4. 2000 eine - nicht bestrittene - Beitragsford... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 11. 1995 eine Erwerbsunfähigkeitspension (§ 132 GSVG) in einer Höhe von S 21.376,60. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. 11. 1999 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass auf die Pension des Klägers ab 30. 12. 1999 ein Betrag von monatlich S 530,-- zur Deckung der offenen Forderung der Kärntner Gebietskrankenkasse an Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt S 2,161.868,11 zuzüglich Verzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von monatlich S 8.418,20, 14x jährlich. Weiters bezieht er von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Versehrtenrente in Höhe von monatlich S 1.241,70, ebenfalls 14x jährlich. Seine Frau verdient als Teilzeitbeschäftigte bei der V***** in J***** monatlich rund S 4.000,-- netto. Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 6. 7. 1999, 17 S 305/99t, wurde über das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherung seit 1. 1. 1994 eine Alterspension, die im Bescheid vom 13. 10. 1994 mit S 26.868 festgestellt wurde. Aufgrund verschiedener Exekutionen zur Deckung von Forderungen Dritter erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine monatliche Nettopension von S 9.267,70 ausbezahlt. Mit Schreiben vom 14. 12. 1999 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse der Beklagten mit, dass ihr der Kläger aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 4. 1948 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter seit 1. 9. 1996 eine Invaliditätspension in Höhe von zuletzt S 11.179 netto. Auf Grund der vom Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 18. 7. 1997, GZ 22 E 3558/97a-2, bewilligten Pfändung der Pension des Klägers wird davon ein monatlich pfändbarer Betrag von derzeit S 875 in Abzug gebracht, sodass dem Kläger eine Nettoleistung von S 10.304 verbleibt. Aus sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2000 eine monatliche Höhe von S 10.058,40 netto hatte. Er ist für seine am 23. 4. 1977 geborene Tochter sorgepflichtig, die ein Studium absolviert. Seine Gattin bezieht eine Pension in Höhe von etwa S 5.000,-- monatlich. Laut Rückstandsausweis vom 13. 1. 2000 schuldet der Kläger der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse S 129.868,24 an Beiträgen, Verzugszinsen, Kosten und Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 2. 9. 1986 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrt (nach Klagseinschränkung) die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 1.400 ab 1. 5. 1999; sie beziehe eine monatliche Pension von S 10.217, der Beklagte ein monatliches Nettoeinkommen von S 23.000. Der Beklagte wendete ein, das monatliche Durchschnittseinkommen der Klägerin betrage S 13.000, er beziehe hinge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Da dem früheren Klagevertreter Dkfm. DDr. Gerhard Grone die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt wurde, war das Verfahren gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen (Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 29. 10. 1997, 3 Ob 2132/96t). Der nunmehr wieder anwaltlich vertretene Kläger hat das Verfahren wieder aufgenommen. Die Aufnahme war gemäß §§ 164 ff ZPO durch Beschluß auszusprechen. 1. Da dem früheren Klagevertreter Dkfm. DDr. Gerhard Grone die Aus... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3B-KUVG §63 Abs4
Rechtssatz: Der Unterhaltspflichtige entrichtet in Erfüllung der ihn gegenüber der Versicherungsanstalt treffenden gesetzlichen Verpflichtung den Behandlungsbeitrag, der ihm als Versicherten wegen der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch die Unterhaltsberechtigte vorgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um einen Teil des Unterhalts, den der Versicherte der Unterhaltsberechtigten schuldet. Er leistet d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Norm: EO §291aEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2KO §12a Abs2NVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 103 Abs 2 ASVG ist eine dem eigentlichen Exekutionsrecht vorrangige speziellere
Norm: . Eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil ist rechtlich zulässig; es bleibt dem alleinigen Ermessen des Sozialversicherungsträgers überlassen, die Höhe der Abzugsrate auf relativ niedrigem Niveau festzulegen (SSV-NF 7/100 = SZ 66/134). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 1. 1994 eine Alterspension in Höhe von (1997) netto S 20.982,80. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsausweises vom 9. 10. 1996 einen Betrag von insgesamt (inklusive Verzugszinsen) S 1,225.575,62; in diesem Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmittel noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmi... mehr lesen...