Norm
EO §293 Abs3Rechtssatz
Das Aufrechnungsverbot des § 293 Abs. 3 EO ist als Pfändungsschutzregelunng zwar von Amts wegen wahrzunehmen, die notwendigen Tatsachenbehauptungen müssen vom Arbeitnehmer jedoch im erstinstanzlichen Verfahren erstattet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000616Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011