RS OGH 2004/4/28 7Ra57/04k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Norm

EO §293 Abs3
ZPO §482

Rechtssatz

Das Aufrechnungsverbot des § 293 Abs. 3 EO ist als Pfändungsschutzregelunng zwar von Amts wegen wahrzunehmen, die notwendigen Tatsachenbehauptungen müssen vom Arbeitnehmer jedoch im erstinstanzlichen Verfahren erstattet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000616

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten