Norm
EO §293 Abs3Rechtssatz
Ein rechtlicher Zusammenhang gemäß § 293 Abs 3 EO liegt vor, wenn Forderungen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden. Außerdem muss unmittelbarer enger Bezug bestehen und bei der Beurteilung dem Schutzzweck der Norm Rechnung getragen werden. Der Zweck des § 293 EO besteht in der Verhinderung der Umgehung der Pfändungsbeschränkungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121046Im RIS seit
19.07.2006Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016