RS OGH 1979/12/12 3Ob136/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1979
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Norm

EO §78
EO §239 Abs3
ZPO §496 Abs3
ZPO §528 C4
ZPO §528 C6

Rechtssatz

Wenn das Rekursgericht die zurückweisende Entscheidung des Erstgerichtes auf Grund der auch im Rekursverfahren analog anzuwendende Bestimmung des § 496 Abs 1 und 3 ZPO durch eine abweisende Sachentscheidung ersetzt, liegt trotz einer auf eine Bestätigung hinweisenden Fassung des Spruches in Wahrheit eine von der erstgerichtlichen Entscheidung abweichende, nämlich erstmalige Sachentscheidung vor, die in Bezug auf ihre Anfechtbarkeit einer Abänderung gleichzuhalten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002400

Dokumentnummer

JJR_19791212_OGH0002_0030OB00136_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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