Norm
EO §214 Abs2Rechtssatz
Die gesetzlichen Verteilungsregeln sind dispositiv. Einer (zumindest schlüssigen) Einigung der Beteiligten über die Verteilung des Meistbots kommt der Vorrang zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123192Im RIS seit
28.03.2008Zuletzt aktualisiert am
22.11.2013