Norm
EO §213 IIIRechtssatz
Der Widerspruch kann nicht nur gegen den Bestand der Forderung, sondern auch gegen den rechtsgültigen Bestand des für sie erworbenen Pfandrechtes erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0003087Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012