Norm
EO §213 IIBRechtssatz
Der Verpflichtete ist zum Widerspruch im Meistbotsverteilungsverfahren und zum Rekurs gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß nicht berechtigt, wenn eine Hypothekarforderung durch Barzahlung statt durch Übernahme zugewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0003147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012