RS OGH 1959/1/21 3Ob489/58, 3Ob172/74, 3Ob3/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1959
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Norm

EO §213 IIB
EO §213 V
EO §231

Rechtssatz

Der Verpflichtete ist zum Widerspruch im Meistbotsverteilungsverfahren und zum Rekurs gegen den Meistbotsverteilungsbeschluß nicht berechtigt, wenn eine Hypothekarforderung durch Barzahlung statt durch Übernahme zugewiesen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0003147

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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