Norm
EO §213 IIBRechtssatz
Gegen die Rangordnung kann der Verpflichtete Widerspruch und Rekurs erheben. Der Ersteher ist weder zum Widerspruche noch zum Rekurse berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003119Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012