RS OGH 1933/3/15 3Ob196/33

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Veröffentlicht am 15.03.1933
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Norm

EO §213 III
EO §213 V
EO §234

Rechtssatz

Umfang des Widerspruchs und Rekursrechtes. Für ein bestimmtes Unternehmen besonders eingerichtet ist eine Liegenschaft dann, wenn schon die äußere Anlage und Gestaltung so beschaffen ist, daß sich die Widmung für ein bestimmtes Unternehmen schon aus der Beschaffenheit des Objektes ergibt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 196/33
    Entscheidungstext OGH 15.03.1933 3 Ob 196/33
    SZ 15/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0003077

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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