RS OGH 1997/7/9 3Ob195/97s, 3Ob254/99w

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Norm

EO §213 IIA
EO §213 III
EO §213 V
EO §234 Abs1

Rechtssatz

Beruft sich der Hypothekar für sein Begehren auf Zuweisung bestimmter Verfahrenskosten aus dem Meistbot im Range des Kapitals auf eine im Original vorgelegte Vereinbarung, kann ein anderer Gläubiger die Zuweisung solcher Kosten nur dann anfechten, wenn er dagegen in der Meistbotsverteilungstagsatzung Widerspruch erhob.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108042

Im RIS seit

08.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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