Norm
EO §213 IIARechtssatz
Beruft sich der Hypothekar für sein Begehren auf Zuweisung bestimmter Verfahrenskosten aus dem Meistbot im Range des Kapitals auf eine im Original vorgelegte Vereinbarung, kann ein anderer Gläubiger die Zuweisung solcher Kosten nur dann anfechten, wenn er dagegen in der Meistbotsverteilungstagsatzung Widerspruch erhob.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108042Im RIS seit
08.08.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012