RS OGH 2001/6/11 8Ob271/00m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2001
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Norm

EO §213 IIC
KO §105
KO §109
KO §120 Abs2

Rechtssatz

Der Masseverwalter ist an sein im Konkurs abgegebenes Forderungsanerkenntnis gebunden; er kann im Rahmen der Meistbotsverteilung der Zuweisung dieser Forderung an den Konkursgläubiger und Absonderungsberechtigten nicht widersprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115422

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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