Begründung: Der Klägerin ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb periodischer Druckwerke Artikel, insbesondere Interviews, anzukündigen und/oder zu veröffentlichen, wenn dadurch der irreführende und unrichtige Eindruck erweckt wird, dass der Interviewte ausschließlich der veröffentlichenden Tageszeitung ein Interview gewährt hat, insbesondere durch die Bezeichnung „Exklusiv“. Am 25. Juni 2008 wurde in einer von der klagenden Partei vertri... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen das Impugnationsbegehren der Klägerin mit der
Begründung: ab, die der Exekutionsbewilligung zugrundeliegende Werbung habe gegen den nach seinem Wortlaut nicht etwa auf bestimmte Verkehrskreise beschränkten Exekutionstitel verstoßen. Rechtliche Beurteilung Nur ein Verhalten des Verpflichteten, das eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt die Exekution nach § 355 EO (RIS-J... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die verpflichtete Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer ua Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2009, AZ 1 R 213/10p, ua schuldig, in die Übertragung der Internet-Domain Namen <taurusrubens.com> und <rubenstaurus.com> auf die betreibende Partei einzuwilligen. Zur Erwirkung der Einwilligung in die Übertragung der Internet-Domain Namen beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 354 EO (zur Erwirkung eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa W*****, geboren am ***** 1997, und der mj Leonie W*****, geboren am ***** 2000, beide *****, über den Revisionsrekurs der Kinder gegen den Beschluss des Landesgerichts für Ziv... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28.2.2007 wurde der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des LG Eisenstadt vom 16.11.2006, AZ 4 Cg 279/06p, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von EUR 26.320,04 s. A. und sonstiger Kosten unter anderem die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft EZ ***** GB 30117 Sieggraben, bewilligt (siehe ON 2). Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.4.2007 ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §16RATG TP7
Rechtssatz: 1. Der Begriff „Vollzug von Exekutionshandlungen" nach TP 7 Abs 2 RATG entspricht dem Begriff des „Vollzugs der Exekution" nach § 16 EO. 2. Bei einer Befundaufnahme zur Schätzung im Rahmen der Zwangsversteigerung ohne Beteiligung des Gerichtsvollziehers handelt es sich nicht um einen „Vollzug von Exekutionshandlungen" nach TP 7 Abs 2 RATG. 3. Bei der Befundaufnahme zur Schätzung eines Einfamilienhauses ist... mehr lesen...
Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 20. März 2006 sagte der Verpflichtete der betreibenden Partei zu, „es ab sofort zu unterlassen, a) eine Fahrschule ohne entsprechende Bewilligung, insbesondere im Sinne des § 108 Abs 3 KFG, zu führen; in eventu: a) eine Fahrschule ohne entsprechende Bewilligung, insbesondere im Sinne des Paragraph 108, Absatz 3, KFG, zu führen; in eventu: b) im geschäftlichen Verkehr zur Irreführung geeignete Angaben zu tätigen, wodurch bei den angesproch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung (EV) vom 5. März 2004 verbot ein Landesgericht der hier impugnationsklagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) u.a. (lit. c) zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der hier impugnationsbeklagten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei), Flüssiggastanks, welche dem Kunden mietweise zur Verfügung gestellt wurden, ohne deren Zustimmung zu befüllen. Nach der
Begründung: des Obersten Gerichtshofs, der zu AZ 4 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des im
Spruch: bezeichneten oberstgerichtlichen Urteils hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Patienten gegen Entgelt an einen namentlich genannten Zahnarzt zu vermitteln. Zur Erwirkung dieser Unterlassung beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und die Verhängung einer Geldstrafe mit der Behauptung, die verpflichtete Partei vermittle trotz dieses Unterlassungs... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien erkannte die verpflichtete Partei mit Urteil vom 27. Dezember 2002 für schuldig, ab sofort die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" zu Zwecken des Wettbewerbs für ihren Verein zu unterlassen; hingegen wies es das Mehrbegehren der betreibenden Partei, der verpflichteten Partei die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" für ihren Verein zu untersagen, ab. Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Unterlassungsexekution gem... mehr lesen...
Begründung: Der E***** GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die verpflichtete Partei ist, wurde mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v (= ÖBl 2002, 245 [Herzig]), geboten, es zu unterlassen, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate Doxorubicin 'EBEWE' 10 mg und/oder Epirubicin 'EBEWE' 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren herge... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 21. Dezember 2000 - soweit hier noch von Interesse - verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem mobilen Brandschutz (Verkauf von Feuerlöschgeräten und zusammenhängenden Chemikalien) die Verwendung der Bezeichnung "T*****" zu unterlassen. Die betreibende Partei brachte in ihrem Antrag auf Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO vor, die verpflichtete Part... mehr lesen...
Begründung: Mit einer von der Betreibenden erwirkten einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 9.7.1997, GZ 5 Cg 136/97t-3, wurde den Verpflichteten zur Sicherung eines Unterlassungsbegehrens mit sofortiger Wirkung verboten, Lichtbilder bzw sonstige Daten von Inserenten der klägerischen Zeitschrift ÖKM, sei es nur in Auszügen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonstwie weiterzugeben oder weitergeben zu lassen bzw die Behauptung aufzustellen, ein Mitarbeiter des p... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 ICEO §1 Z13 IILEO §16
Rechtssatz: Die Vollstreckung, d.i. die zwangsweise Durchsetzung von individuell festgesetzten Verpflichtungen, verwaltungsbehördlicher Bescheide durch das Gericht ist immer nach den gerichtlichen Verfahrensvorschriften zu vollziehen. Die Vollstreckung individueller Akte ist eine eigenständige Aufgabe der Vollziehung, die von der Kompetenz zur Sachentscheidung verschieden ist. Das Exekutionsverfahren setzt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß bei den zur Unterlassung verpflichtenden Exekutionstiteln das Gebot der Bestimmtheit (§ 7 Abs 1 EO) nicht allzu eng ausgelegt werden darf, da es in vielen Fällen praktisch unmöglich ist, alle denkbaren Eingriffshandlungen zu beschreiben; nur für derartige Fälle vertritt auch die Rechtsprechung die Auffassung, daß ein Unterlassungsgebot auch gleichartige oder ähnliche Handlungen umfaßt. Im übrigen ist abe... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §16
Rechtssatz: Nicht nur die Exekutionsbewilligung, sondern auch die Einleitung des Vollzuges, also etwa die Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen bei der Exekution zur Sicherstellung ist vom Nachweis der Bewirkung oder Sicherstellung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung grundsätzlich unabhängig, weil die Rechte des Verpflichteten durch die Möglichkeit der Exekutionsaufschiebung gewahrt sind und der betreibende Glä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 27. November 1990, GZ 20 Cg 181/89-13, wurde der Verpflichtete verhalten, an die betreibende Gläubigerin S 375.000,-- (Kaufpreis) samt 4 % Zinsen seit dem 28.Juni 1989 Zug um Zug gegen Unterfertigung eines verbücherbaren Kaufvertrages über einen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und ***** Garten zu bezahlen und die Verfahrenskosten zu ersetzen. ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag, ihr gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 600.000 S s.A die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten "ausschließlich des PKW Porsche mit dem pol.Kennz. N 539.822, weiß, mit dem voraussichtlichen Standort in 1010 Wien, Ring, Nebenfahrbahn, Schubertring Haus Nr 6" oder sonstwo immer befindlichen beweglichen Sach... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.Juni 1987, E 1290/87, wurde zu Gunsten der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 21.660 S samt Anhang unter anderem die Pfändung und Überweisung der Dienstbezüge der beiden verpflichteten Parteien im Sinne des § 294 a EO bewilligt. Die Anfrage beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger ergab am 17.Juni 1987, daß beim Erstverpflchteten zwar die angeführten Daten, aber keine Drittschuldner, und bei der Zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt und vertreibt unter anderem Kachelofentüren. Sie erhob am 16.8.1982 gegen die K***-Kachelofenbau Gesellschaft m.b.H. und den nunmehrigen Impugnationskläger als deren Geschäftsführer die auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichtete wettbewerbsrechtliche Klage mit dem Begehren, die Beklagten hätten es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Kachelofentüren mit verdecktem Scharnier und Hebelverschluß in der charakteristische... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' bzw. 'Salzburger Neue Kronen-Zeitung'. Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Salzburger Nachrichten', die zweitbeklagte G.m.b.H. persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb. Mit der - insoweit vom Rekursgericht bestätigten und daher in Rechtskraft erwachsenen - einstweiligen Verfügung vom 1.Mai 198... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §355 IIZPO §502 Abs1 HIII2
Rechtssatz: Nur ein Verhalten des Verpflichteten, welches eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt Exekutionsschritte gemäß § 355 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 118/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 3 Ob 118/77 Veröff: ÖBl 1978,75 3 Ob 182/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §16EO §17EO §21 Abs2EO §21 Abs3EO §22 Abs1EO §22 Abs3EO §27EO §41 Abs2
Rechtssatz: Bei Exekutionen, die bei verschiedenen Gerichten zur Hereinbringung derselben vollstreckbaren Forderung gegen denselben Verpflichteten durch Anwendung gleicher oder verschiedenartiger Exekutionsmittel geführt werden, ist es nicht Aufgabe der mit den Exekutionen befaßten Gerichte, gegenseitig Kontakte vor Entscheidungen aufzunehmen. In Fällen, in de... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §63EO §249
Rechtssatz: Ein neuerlicher Fahrnisexekutionsantrag, dem ein rechtskräftige Exekutionsbewilligungsbeschluß entgegensteht, kann nur dann als Antrag auf neuerlichen Vollzug der Vorexekution behandelt werden, wenn im neuerlichen Exekutionsantrag ausdrücklich auf die Vorexekution Bezug genommen und zum Ausdruck gebracht wird, daß das neuerliche Begehren nur zum Zweck der Fortsetzung (neuerlichen Vollzug) gestellt wird. ... mehr lesen...
Norm: EO §16Geo §552
Rechtssatz: Die "Anmeldung" war eine Maßnahme des Exekutionsvollzuges und daher für das Bewilligungsverfahren ohne Bedeutung. Das Begehren auf Bewilligung einer Exekution und der Vorbehalt des Vollzuges der beantragten Exekution "auf Anmeldung" stellen demnach auch kein einheitliches Begehren auf. Entscheidungstexte 3 Ob 163/75 Entscheidungstext OGH 16.09.1975 3... mehr lesen...