Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159
Rechtssatz: Der Ersteher kann auch vor vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen den Antrag stellen, ihn zum einstweiligen Verwalter zu bestellen. Eine Säumnis mit dem Erlag des Meistbots steht aber der Bewilligung seines Antrags entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 14/08t Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 14/08t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1121EO §156 IIBEO §156 IIEEO §156 IVAEO §158EO §183
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berecht... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159
Rechtssatz: Ein Interesse der Gläubiger an einer einstweiligen Verwaltung durch eine andere Person als den Ersteher kann nur dann bestehen, wenn sie dem Ersteher misstrauen. Ein solches Misstrauen könnte sich etwa darauf gründen, dass der Ersteher von schlechter Bonität wäre und die Gefahr gesehen würde, dass er den Wert der Liegenschaft eigenmächtig verringern könne, was im Falle einer Wiederversteigerung nach § 154 EO zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Die Klägerin beantragte die Berichtigung ihrer Parteibezeichnung unter Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch. Dieser Auszug belegt die Richtigkeit ihres Vorbringens, wonach „D***** AG" als übertragende Gesellschaft mit der „B***** AG" als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die „B***** AG" ist sohin Gesamtrechtsnachfolgerin der klagenden Partei. In den Fällen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge ist einem Antrag... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §158 ffEO §325EO §326EO §328
Rechtssatz: Die Exekution auf einen Anspruch des Verpflichteten auf Herausgabe oder Leistung einer unbeweglichen Sache vollzieht sich in mehreren Etappen. Zunächst erfolgt gem den §§ 325 Abs 1, 294 ff EO die Pfändung des Herausgabeanspruchs, sodann wird gem §§ 325 Abs 2, 326, 303 ff EO der gepfändete Anspruch zur Einziehung überwiesen, und schließlich kommt es gem § 328 Abs 1 EO nach Eintritt de... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren wurde der zweitbetreibenden Partei zur Hereinbringung zweier Kostenforderungen, und zwar von S 48.664,80 aus einem erstinstanzlichen und von S 19.588,14 aus dem im selben Verfahren ergangenen zweitinstanzlichen Urteil, die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft bewilligt, wodurch sie einem bereits anhängigen Versteigerungsverfahren beitrat. Das Erstgericht erteilte entgegen ihrem Widerspruch in der Versteigerungstagsatzung vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 23. 3. 1994 mit der Y***** Gesellschaft mbH einen Hauptmietvertrag über die Wohnung top 15 im Haus *****, abgeschlossen. Die genannte Gesellschaft war damals Mehrheitseigentümerin des Hauses; ihre 1136/1318 Liegenschaftsanteile wurden allerdings aufgrund einer Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen die Gesellschaft in gerichtlichem Auftrag von Mag. Walter S***** zwangsverwaltet. Der diesbezügliche Exekutionsbewilligungsbeschlu... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §158EO §183TirGVG 1993 §19
Rechtssatz: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Zuschlages ist aufschiebende Bedingung für den resolutiv bedingten Eigentumserwerb des Erstehers. Wird vor der Genehmigung rechtskräftig eine einstweilige Verwaltung angeordnet, kommt dem Verpflichteten bei Anträgen auf Umbestellung des einstweiligen Verwalters und auf Erteilung von Weisungen an diesen Parteistellung zu. ... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Verpflichteten wurde deren Liegenschaft EZ ***** KG ***** am 14.Jänner 1992 den nun die Übergabe der Liegenschaft nach den Bestimmungen des § 349 EO betreibenden Erstehern um das Meistbot von S 4,480.000 zugeschlagen. Nach Bewilligung der zwangsweisen Räumung erhob die Zweitverpflichtete eine Oppositionsklage. Der Räumungsanspruch der Ersteher sei erloschen, weil sie die durch Zuschlag erworbene Liegenschaft zum Teil an den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §317ABGB §320EO §158
Rechtssatz: Wurde dem Ersteher keine einstweilige Verwaltung eingeräumt, konnte er einem Dritten, mit dem er einen Kaufvertrag abschloß, keinen Besitz übertragen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 112/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:R... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Eigentümers der Liegenschaft EZ 336 GB 83114 Radfeld Otto M*** wurde zu S 47/83 des Landesgerichtes Innsbruck am 22. März 1983 der Konkurs eröffnet (B-LNR 1 a und 1 b). Am 14. September 1988/16. März 1989 hat der Masseverwalter mit der T*** F*** Gesellschaft mbH einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen und der Berechtigten entgeltlich das Recht eingeräumt, auf einem 8 Meter breiten - zum Großteil auf dem Weggrundstück 2158/1 gelegenen - Grundstre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Antrag eines Gläubigers vom 8.Mai 1985 bewilligte das Bezirksgericht Voitsberg am 22.Mai 1985 zu E 47/85 die Zwangsversteigerung der Liegenschaft der geschiedenen Ehegattin des Klägers, Elisabeth S***, EZ 175 KG 63338 Lobming mit dem Wohn- und Geschäftshaus Stallhofnerstraße 1 in Voitsberg. Die Liegenschaft wurde den Beklagten am 21.August 1986 zugeschlagen. Am 9. Oktober 1986 bewilligte das Exekutionsgericht den Erstehern die zwangsweise Räumung und die Ü... mehr lesen...
Norm: EO §158ZPO §528 F1ZPO §528 F4
Rechtssatz: Bei Rechtsmitteln gegen die Einführung des einstweiligen Verwalters ist der Betrag des Meistbotes als Wert des Beschwerdegegenstandes anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 158/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 158/88 Veröff: NZ 1990,33 = SZ 61/248 3 Ob 265/00t Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein trotz Einleitung der Zwangsversteigerung vom Verpflichteten als Liegenschaftseigentümer mit einem Dritten geschlossener Mietvertrag ist wirksam; durch die Bewilligung der Zwangsversteigerung erfolgt keine Beschlagnahme der Liegenschaft mit der Wirkung, daß der Verpflichtete in der Verwaltung der Liegenschaft beschränkt würde (Heller-Berger-Stix, EO4 1094; EvBl.1984/119). In ihrer Eigenschaft als Ersteher tritt die klagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Eigentum der verpflichteten Parteien Josef und Irmengard O*** gestandene Liegenschaft EZ 151 KG Attersee wurde im Zwangsversteigerungsverfahren E 4013/84 des Erstgerichtes am 14. Jänner 1986 dem Beklagten als Ersteher zugeschlagen. Am 16. Jänner 1986 wurde den verpflichteten Parteien der Beschluß auf Bewilligung der einstweiligen Verwaltung der Liegenschaft, Bestellung des Erstehers zum Verwalter und Erlassung eines Verfügungsverbotes gegen die Verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §109 Abs2 und 3EO §111EO §158EO §159
Rechtssatz: Nach Wirksamwerden der einstweiligen Verwaltung iSd §§ 158 ff EO (spätestens ab der Zustellung des Verfügungsverbotes nach § 99 Abs 1 EO) kann der Verpflichtete keine auch für den Ersteher verbindlichen Bestandverträge mehr abschließen. Der Abschluss neuer Bestandverträge obliegt gem § 109 Abs 2 und 3 EO ausschließlich dem einstweiligen Verwalter. Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 19.Dezember 1975 bestätigte Leopold E, daß ihm Heinrich F und Margarethe G Darlehen von S 50.000,-- bzw. S 300.000,-- zugezählt haben, und verpfändete zu deren Sicherstellung seine Liegenschaft EZ 4415 KG Eßling. Er verpflichtete sich außerdem, die Liegenschaft weder in Bestand zu geben noch sonst Dritten zur Benützung zu überlassen, und räumte den Darlehensgebern zur Sicherung der sich daraus ergebenden Rechte das Fruchtgenu... mehr lesen...
Norm: EO §158
Rechtssatz: Die einstweilige Verwaltung benimmt zwar dem Verpflichteten die Verwaltung der Liegenschaft, sie kann aber den Rechten des Fruchtnießers keinen Abbruch tun. Entscheidungstexte 6 Ob 633/85 Entscheidungstext OGH 03.10.1985 6 Ob 633/85 SZ 58/150 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §158
Rechtssatz: Durch die Einleitung des Versteigerungsverfahrens tritt keine Beschlagnahme der Liegenschaft mit der Wirkung ein, daß der Verpflichtete in der Verwaltung der Liegenschaft beschränkt würde. Entscheidungstexte 6 Ob 633/85 Entscheidungstext OGH 03.10.1985 6 Ob 633/85 SZ 58/150 8 Ob 1521/88 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §158
Rechtssatz: Der Mieter einer versteigerten Liegenschaft hat den Bestandzins an den bestellten einstweiligen Verwalter (hier der Ersteher selbst) abzuführen. Entscheidungstexte 6 Ob 633/85 Entscheidungstext OGH 03.10.1985 6 Ob 633/85 SZ 58/150 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002891 ... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ 266 und 267 KG S wurden am 8. Oktober 1976 versteigert. Mit dem Tage des Zuschlages ging die vor dem Versteigerungstermin eingeleitete Zwangsverwaltung E 15/75 gemäß § 161 EO in eine Verwaltung zugunsten der Ersteherin über. Mit Beschluß vom 29. Oktober 1976 wurde auf Antrag der Ersteherin diese zum Verwalter der versteigerten Liegenschaften bestellt, und es wurde angeordnet, daß diese Liegenschaften der Ersteherin vom Vollstrecker unverweilt zur Verwaltung und E... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159EO §160
Rechtssatz: Die einstweilige Verwaltung geht im Falle der Bestellung des Erstehers zum Verwalter mit dem Zeitpunkt der Erfüllung der Versteigerungsbedingungen - ohne Übergabeakt des Verpflichteten oder des Exekutionsgerichtes - von selbst in die Verwaltung kraft Eigentumsrechtes über und ist damit beendet (Ablehnung von ÖRZ 1956,92). Entscheidungstexte 3 Ob 115/... mehr lesen...
Norm: EO §158EO §159EO §160
Rechtssatz: Eine Beendigung der einstweiligen Verwaltung durch Richterspruch ist der Exekutionsordnung fremd. Die Beendigung der Verwaltung muß nicht ausgesprochen werden; sie tritt kraft Gesetzes ein. Entscheidungstexte 3 Ob 115/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 115/77 SZ 51/123 European Case ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §156 Abs2 IIIBEO §158ZPO §514
Rechtssatz: Die Interessen und Rechte der betreibenden Gläubiger werden weder durch die Übergabe der Liegenschaft noch eine hiedurch herbeigeführte Beendigung der einstweiligen Verwaltung berührt, da zufolge Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nur die Ersteherin Anspruch auf die Erträgnisse der einstweiligen Verwaltung hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §150EO §158EO §159
Rechtssatz: Eine Beendigung der einstweiligen Verwaltung durch Richterspruch ist der Exekutionsordnung fremd. Die Beendigung der Verwaltung muß nicht ausgesprochen werden; sie tritt kraft Gesetzes ein. Entscheidungstexte 3 Ob 115/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 115/77 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: EO §158
Rechtssatz: Der nach § 158 EO bestellte einstweilige Verwalter einer versteigerten Liegenschaft ist an die bestehenden Miet- und Pachtverträge gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 419/29 Entscheidungstext OGH 27.08.1929 4 Ob 419/29 SZ 11/165 3 Ob 71/87 Entscheidungstext OGH 09.09.1987 3 Ob 71/87 ... mehr lesen...