RS OGH 2008/5/8 3Ob14/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
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Norm

EO §158
EO §159

Rechtssatz

Der Ersteher kann auch vor vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen den Antrag stellen, ihn zum einstweiligen Verwalter zu bestellen. Eine Säumnis mit dem Erlag des Meistbots steht aber der Bewilligung seines Antrags entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123598

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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