Norm
EO §158Rechtssatz
Der Ersteher kann auch vor vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen den Antrag stellen, ihn zum einstweiligen Verwalter zu bestellen. Eine Säumnis mit dem Erlag des Meistbots steht aber der Bewilligung seines Antrags entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123598Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008