Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Angestellter der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, nämlich der W***** GesmbH. Mit dieser schloß er am 10.12.1987 einen Pensionszuschußvertrag nachstehenden wesentlichen Inhalts: "I. Die W***** Gesellschaft mbH, ***** sichert Herrn Prok.Walter E*****, geb. 8.8.1931, ***** einen Zuschuß zur Pension beziehungsweise Invaliditätsrente sowie zur Witwen- und Waisenrente unter nachstehenden Voraussetzungen zu: A. PENSIONSZUSCHUSS II. rö... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaEO §10 A
Rechtssatz: Das Begehren einer Titelergänzungsklage nach § 10 EO ist abzuweisen, wenn der Kläger den Eintritt der Bedingung durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde hätte nachweisen können. Ein solcher Nachweis kann zwar nicht dadurch, daß der Kläger den Eintritt der Bedingung in einer öffentlich beglaubigten Urkunde behauptet, erbracht werden; hängt die Vollstreckbarkeit einer Räumungsverpflichtung aber davon ab, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung top Nr. 3 im Haus *****. Der Beklagte bewohnt diese Wohnung seit 1986 aufgrund eines unbefristeten Mietvertrages. Am 17.11.1992 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Räumungsvergleich, der auszugsweise wie folgt lautete: "2.) Die beklagte Partei verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, das ........... Mietobjekt ............ bis spätestens 30.9.1993 zu räumen und der klagenden Partei geräu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des § 914 ABGB, ist weder unlogisch noch mit den Sprachregeln unvereinbar, noch das Ergebnis einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage (RIS-Justiz RS0044298): Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des Paragraph 914, ABGB, ist weder unlogisch noch mit den Sprac... mehr lesen...
Begründung: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat sich mit Vergleich vom 24.1.1997, GZ 42 Cgs 145/96g des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht verpflichtet, der Klägerin mit Stichtag 1.8.1995 das Pflegegeld der Stufe 5 im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Dieser Vergleich wurde sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt. Die Betroffene beantragt, weil die Sozialversicherungsanstalt ihren Verpflichtungen im Vergleich nicht nachkam, die ger... mehr lesen...
Norm: EO §10 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 10 EO A Allgemeines B Verfahrensrechtliche Fragen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061159 Dokumentnummer JJR_19951117_OGH0002_0000EO00010_9500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §10GBG §32 Abs1 litbGBG §136
Rechtssatz: Auch die erleichterten Eintragungsvoraussetzungen für eine Grundbuchsberichtigung im Sinne des § 136 GBG erlauben es jedoch nicht, sich ohne urkundlichen Nachweis der Zustimmung eines von der Eintragung betroffenen Buchberechtigten oder ein diese Zustimmung ersetzendes Urteil über bücherliche Rechtspositionen hinwegzusetzen (hier: durch die Einverleibung des Forderungsüberganges würde die bisher... mehr lesen...
Norm: EONov 1991 ArtXXXIV Abs4EO §10 AAußStrG 2005 §1 Abs2 A1JN §1 DVb1bbJN §1 DVb2bb
Rechtssatz: Die ergänzende Entscheidung ist in dem Verfahren zu erwirken, das sonst für eine Änderung der Unterhaltsverpflichtung vorgesehen ist, bei Unterhaltsaussprüchen daher mittels Klage § 10 EO, die bei dem nunmehr sachlich und örtlich zuständigen Gericht einzubringen ist. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Erstgerichtes vom 24.4.1970 wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, anstelle des mit Vergleich vom 17.4.1968 vereinbarten Betrages in der Höhe von 30 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens ab 1.3.1970 nur einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von 25 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens zu bezahlen. Die dem Urteil beigegebenen
Entscheidungsgründe: enthalten ua die Feststellung, daß der Verpflichtet... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIAEO §3 Abs2 IIIDEO §10 AaEO §55 Abs2
Rechtssatz: Es hindert die Bewilligung der Exekution nicht, wenn der Erklärung des Dienstgebers nur die Bruttobezüge zu entnehmen sind. Die Höhe der Bezüge darf vor der Bewilligung der Exekution jedenfalls dann nicht ermittelt werden, wenn hiefür weitere Tatsachenfeststellungen nötig sind. Dies wird nämlich durch § 3 Abs 2 und § 55 Abs 2 EO ausgeschlossen (mit eingehender Stellungnahme zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in aufrechter Ehe lebenden Streitteile schlossen am 14.10.1987 vor dem Erstgericht einen Vergleich, in dem sie ua vereinbarten, jeweils einen gesonderten Haushalt zu führen. Der Punkt 3 des Vergleiches lautet: "Der Antragsgegner (di der Kläger des hier zu entscheidenden Verfahrens) verpflichtet sich, ab 1.11.1987 während aufrechter Ehe 40 % des jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens am Monatsersten im voraus bei fünftägigem Respiro an die Antragstellerin (... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger Franz D*** (D'A***) ist Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1077 KG 91110 Hard. Der zweite Hälfteanteil ging durch die Einverleibung auf Grund des SchenkungLertrages vom 11.März 1983 von seiner damaligen Ehefrau in das Eigentum des gemeinsamen Sohnes Werner D*** (D'A***) über. Im Scheidungsprozeß kam zwischen dem betreibenden Gläubiger, seiner Ehefrau und dem Sohn am 10.Juni 1983 ein gerichtlicher Vergleich zustande, der unter anderem folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Endbeschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 24. April 1987, 5 C 254/86-8, wurde ausgesprochen, daß Martin und Hilde P*** den ruhigen Besitz der Kläger im Recht aus der auf dem Grundstück 34 der EZ 12 KG Einöd des Martin und der Hilde P*** befindlichen Quelle, über ein Zuleitungsrohr und ein auf diesem Grundstück befindliches Wasserbassin für das Wohnhaus Einöd 8 a der Kläger Wasser zu beziehen, durch Aufsetzen einer Rohrverbindung auf das... mehr lesen...
Norm: ABGB §339EO §10 A
Rechtssatz: Der Einzelrechtsnachfolger dessen, der wegen Störung von Rechtsbesitz rechtskräftig mit Endbeschluß zur Wiederherstellung des früheren Zustandes verpflichtet worden war, haftet für diese dem Störer obliegende rein persönliche Verpflichtung nicht schon durch Übernahme des mit dem Rechtsbesitz belasteten Sachbesitzer. Entscheidungstexte 1 Ob 19/88 E... mehr lesen...
Begründung: Am 8. Jänner 1986 beantragte die betreibende Partei auf Grund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Oberlandquart, Kanton Graubünden, vom 22. September 1976 die Bewilligung der Fahrnisexekution und der Lohnpfändungsexekution im Sinne des § 294 a EO zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit vom 1. September 1985 bis 31. Jänner 1986 in Höhe von 1.500,-- sfr samt Zinsen und des laufenden Unterhaltes von 300,-- sfr monatlich ab 1. Februar 1986. Das Erstgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden klagenden Parteien erbrachten als Arbeitsgemeinschaft "ARGE Traunufersammler Wels" für die beklagte Partei Leistungen zur Errichtung der Kläranlage Marchtrenk-Kappern und zur Errichtung des Hauptsammelkanales Welser Heide, Baulos 4, 5 und 6a. Mit Schreiben der beklagten Partei vom 7. März 1980 wurden den klagenden Parteien die Arbeiten zur Errichtung der Kläranlage Marchtrenk-Kappern übertragen. Die Auftragssumme betrug einschließlich Umsatzsteuer S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin forderte von der Beklagten S 2,270.000,-- s.A. unter anderem mit dem Vorbringen, sie habe nach Kenntnis, daß die Beklagte an der Errichtung einer Niederlassung in Klagenfurt interessiert sei, dieser mit Schreiben vom 25.August 1983 angeboten, ihr ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Halle zum Betrieb dieser Niederlassung zu verschaffen, wenn die Klägerin mit dem - selbstverständlich zu marktgerechten Preisen auszuführenden - Bau der ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: angeführten schwedischen Urteil des Amtsgerichtes Svartlösa wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, der betreibenden Partei, einem unehelichen Kind des Verpflichteten, ab 1. April 1976 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 358,-- SKr zu leisten. Gemäß einer auf der Urteilsausfertigung angebrachten Bestätigung des Gerichtsvollzieheramtes Huddinge erhöhte sich dieser Unterhaltsbetrag gemäß den Bestim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der beiden Salzburger Liegenschaften EZ 470 und EZ 646 KG Bergheim II. Sie hatte die erstgenannte Liegenschaft im Herbst 1960 und die andere im Frühjahr 1965 jeweils gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten, den sie im Juli 1960 geheiratet hatte und von dem sie 1971 wieder geschieden worden war, gekauft; auf Grund der Kaufverträge war jeweils auf einem Hälfteanteil der Liegenschaften das Eigentum der Klägerin und das ihres Ehemann... mehr lesen...
Norm: EO §3 IVAEO §3 IVBEO §10 Aa
Rechtssatz: Ist die Erhebung der Bezüge des Verpflichteten vor Erlassung der Exekutionsbewilligung unterblieben, so ist dieser Mangel ehestens zu beheben. Von einer völlig undurchsetzbaren Exekutionsbewilligung kann keine Rede sein, da lediglich die Höhe des hereinbringenden Unterhaltsrückstandes zweifelhaft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 126/79 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §10 BVersVG §158fZPO §234ZPO §405 BI
Rechtssatz: Stellt der Zessionar trotz Vorliegens eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner ein Leistungsbegehren, so steht dieser Umstand der meritorischen Behandlung der von ihm erhobenen Klage dann nicht entgegen, wenn er den Klagsweg nur deshalb beschritten hat, um die exekutive Durchsetzung des auf ihn übergangenen Anspruches so rasch wie möglich zu erreichen. In diesem Falle ist seine K... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 Bb1EO §7 BdIAEO §10 A
Rechtssatz: Ist die Leistungsverpflichtung in einem Exekutionstitel relativ unbestimmt, in einer den Erfordernissen nach § 7 Abs 1 EO nicht gerecht werdenden Weise umschrieben, ist der Exekutionstitel nicht im Sinn des § 10 EO oder doch in einer diesem Fall rechtsähnlichen Weise zu ergänzen, sondern vielmehr überhaupt erst zu schaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Norm: EO §10 BZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Bei einer Klage nach § 10 betreffend einen auf Zahlung eines Geldbetrages lautenden Exekutionstitel besteht der Streitgegenstand ausschließlich in einem Geldbetrag. Streitwert ist gleich der Höhe des Kapitalsbetrages (§ 54 Abs 2 JN). Eine Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht nach § 500 Abs 2 ZPO hat nicht zu erfolgen. Eine dennoch vorgenommene Bewertung ist unbeachtlich. ... mehr lesen...