Begründung: Der Kläger war vom 17. 3. 2008 bis zu seinem Austritt am 24. 12. 2009 bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 16. 11. 2009 der Konkurs eröffnet wurde, als Angestellter beschäftigt. Neben dem laufenden Gehalt sowie Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte hatte er den einzelvertraglichen Anspruch auf einen jährlichen Bonus, dessen Höhe von variablen Zielvereinbarungen aufgrund einer vom Vorstand jährlich festgelegten Systematik abhing. Vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 11. 1994 bis 31. 12. 2008 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 10. 2. 2009 der Konkurs eröffnet wurde, als kaufmännischer Angestellter im Vertrieb von Fertighäusern beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Das vereinbarte monatliche Gehalt des Klägers setzte sich aus einem Fixum und einer Provision vom Nettoauftragswert der im betreffenden Monat von ihm verkauften Häuser zusammen, außerdem stand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2001 bis 31. 3. 2006 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter (Leiter Anlagenbau) beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete nach seinem unbestrittenen Vorbringen durch Arbeitgeberkündigung. Als Entgelt erhielt er ein Fixum von 4.500 EUR, zahlbar 14 x jährlich, sowie eine Bonuszahlung von maximal 9.240 EUR jährlich. Der Kläger machte mehrere Diensterfindungen, die von der Gemeinschuldnerin zur Patentierung angemeldet wurden. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Franz Boindl als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Jürgen J*****, vertreten durch Achammer Mennel Welte Achammer Kaufmann Rechtsanwälte GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 5. 4. 1965 mit zahlreichen saisonbedingten Unterbrechungen bis 11. 6. 2003 bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 23. 5. 2003 das Konkursverfahren eröffnet worden war, beschäftigt. Nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe sind Dienstzeiten in Betrieben des gleichen Unternehmens, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, zusammenzurechnen. Der Kläger hat in den im Einzelnen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 8. 1996 als Angestellter bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde saisonbedingt insgesamt dreimal unterbrochen und zwar vom 5. 2. bis 8. 3. 2000, vom 15. 12. 2001 bis 28. 1. 2002 und zuletzt vom 5. 11. 2002 bis 19. 1. 2003. Es wurde dabei jeweils zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart. Der Kläger war in den genannten Zeiträumen von der Geb... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Der Grenzbetrag des § 1 Abs 4 IESG ist unabhängig von einer allfälligen Konkurs- oder Ausgleichsquote, die erzielt werden kann, zu beachten. Entscheidungstexte 8 ObS 20/03d Entscheidungstext OGH 16.07.2004 8 ObS 20/03d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119178 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund eines vom 1. 1. 1999 bis 30. 6. 2000 befristeten Dienstvertrages als Berufsfußballspieler bei einem Fußballverein mit einem monatlichen Nettogehalt von S 75.000,-- bis Juni 1999 und danach von S 65.000,-- zuzüglich einer Punktegarantie von S 150.000,-- jährlich beschäftigt. Sein Dienstvertrag endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt am 9. 9. 1999, da der Fußballverein ihm sein Entgelt unberechtigt vorenthielt. Typischerweise stel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 16. 6. 1997 als Angestellter beschäftigt. Sein Gehalt wird ihm monatlich ausbezahlt. Mit Beschluss vom 14. 12. 2001 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Kläger hat seine offenen Entgeltansprüche für die Zeit vom 1. 11. 2001 bis 14. 12. 2001 einschließlich anteiliger Sonderzahlungen im Gesamtbetrag von EUR 12.816 im Ausgleichsverfahren angemeldet. Sein Anspruch wurde dort zur Gänze anerkannt. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit von 1. 7. 1992 bis 18. 1. 2001 bei einem in der Folge in Konkurs verfallenen Druckereiunternehmen als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das graphische Gewerbe, technische Angestellte, anzuwenden. Mit Beschluss vom 3. 1. 2001 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin des Klägers der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt des Klägers gemäß § 25 Abs 1 KO. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. 6. 1998 bei der Gemeinschuldnerin, einer GmbH, als Angestellte für Buchhaltungstätigkeiten beschäftigt. Seit 17. 7. 1998 ist der einzige Geschäftsführer der Dienstgeberin verschollen. Über Anraten des Steuerberaters der GmbH und wegen der Notwendigkeit, einen Konkursantrag zu stellen, beantragte die Klägerin am 24. 7. 1998, sie zur Notgeschäftsführerin der GmbH zu bestellen. Sie begründete dies damit, dass "dringende Geschäftsentscheidunge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Teilzahlungen des Arbeitgebers sind zuerst auf den gesicherten Teil der Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen. Davon abweichende Widmungsvereinbarungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind nicht zu beachten, es käme sonst zu einer nicht gerechtfertigten Besserstellung jener Arbeitnehmer, die ohnehin einen Teil ihrer Ansprüche bis zu dem nach dem IESG gesicherten Höchstausmaß vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ersetzt er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Antrag gegenüber dem Sozialamt auf Insolvenz-Ausfallgeld nur mit dem Hinweis auf eine Beschäftigung nach den Bestimmungen des MuttSchG begründet. Erst in der Klage stützt sie ihren Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 25. 3. bis 2. 6. 1999 auf eine mit ihrem Arbeitgeber vor dem Austrittszeitpunkt getroffene Vereinbarung eines Karenzurlaubes im Anschluss an den Wochengeldbezug. Das Erstgericht wies das... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen mehrerer gesicherter Ansprüche, die aber der Höhe nach beschränkt sind, sind Teilzahlungen zuerst auf die gesicherten Teile der Ansprüche anzurechnen und erst hinsichtlich des den Grenzbetrag übersteigenden Teiles sind die Teilzahlungen auf die älteren, nicht gesicherten Ansprüche anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 235/01v Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung). Entscheidungstexte 8 ObS 292/00z Ents... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Ärztliche Sondergebühren, die von der Krankenanstalt kassiert und nicht weitergegeben wurden, unterliegen gleich dem Entgelt dem Grenzbetrag. Entscheidungstexte 8 ObS 301/00y Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 301/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1995 bis 29. 2. 1996 in einem in Form einer Gesellschaft mbH & Co KG betriebenen Sanatorium als Leiter des Bereiches Interne Medizin II beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. Am 4. 3. 1996 wurde über das Vermögen seiner ehemaligen Dienstgeberin das Konkursverfahren eröffnet. Zuvor hatte diese im Umfang von S 332.072,94 Sondergebühren des Klägers betreffend den Zeitraum Jänner bis Dezember 1995 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 6. 1973 geborene Kläger, der zunächst vom 17. Juli 1989 bis 31. August 1990 Angestellter der I***** GesmbH war, absolvierte vom 2. April 1991 bis 1. Oktober 1994 eine 3 1/2jährige Lehre bei der Konkursmasse C***** S*****. Vom 2. Oktober 1994 bis zumindest 31. Juli 1995 stand der Kläger dort in einem Angestelltenverhältnis. Der Betrieb, in dem der Kläger arbeitete, wurde in der Folge von der C***** Holding AG übernommen. Das Dienstverhältnis des Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin arbeitete vom 16. 9. 1997 bis 21. 8. 1998 bei einer Leszirkelwerbungs- und Verlagsgesellschaft als Anzeigenleiterin. In dem diesbezüglichen Dienstvertrag wurde festgehalten, dass der Klägerin an Vordienstzeiten drei Jahre für alle relevanten Ansprüche, insbesondere für die Abfertigung angerechnet werden. Da der Vertrag der Dienstgeberin mit einem Hauptkunden mit 31. 7. 1998 auslief, wurde die Klägerin mit Schreiben vom 28. 7. 1998 von ihrer Dien... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 1973 mit 20 Wochenstunden im Unternehmen der M***** & L***** KG beschäftigt; ihr Gehalt betrug im April 1994 S 12.111 brutto. Am 9. 5. 1994 schloss sie mit ihrer Dienstgeberin auf Grund der schlechten Auftragslage eine Vereinbarung nachfolgenden Inhalts: "Betr.: Befristete einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses Die folgende Vereinbarung wird zwischen der Firma M***** & L***** KG (im weiteren Arbeitgeber) und Frau L***** Anne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes folgend zu Recht erkannt, dass es dem Wesen der sukzessiven Kompetenz entspricht, dass die Verwaltungssache im Verwaltungsverfahren nach dem IESG und der Streitgegenstand im gerichtlichen Sozialrechtsverfahren nach dem IESG - bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtsweges - ident sein müssen. Eine qualitative Änderung des Rechtsgrundes der im ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die im § 1 Abs 4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG für einen Kalendermonat im Ausmaß des 30-fachen täglichen Betrages erfasst nur das laufende Entgelt unter Ausschluß der Sonderzahlungen; für diese gilt gemäß § 54 Abs 1 ASVG eine andere Höchstbeitragsgrundlage in Höhe des 60-fachen des gemäß § 45 Abs 1 ASVG auf den Kalendertag entfallenen Betrages. Diese gilt auch für die Sicherung der im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1. 7. 1990 bis 28. 11. 1996 bei der V***** GmbH als Angestellter beschäftigt. Er beendete das Dienstverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt. Nach der Beendigung des Dienstverhältnisses wurde über das Vermögen der V***** GmbH zu 19 S 760/96g des Landesgerichtes Eisenstadt der Konkurs eröffnet. Am 27. 2. 1997 beantragte der Kläger Insolvenzausfallgeld für Kündigungsentschädigung vom 29. 11. 1996 bis 28. 2. 1997 von S 163.248,13 ... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH - eine im Firmenbuch nicht registrierte und daher rechtlich nicht existente GmbH - suchte über das AMS einen Bauleiter. Der an sie vermittelte Ing. Leo D*****, über den während des Berufungsverfahrens das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und für den Dr. Reinhard S***** als Masseverwalter bestellt worden war (in der Folge als Kläger bezeichnet), führte mit Arno K*****, der sich als Geschäftsführer dieser GmbH ausgab, ein Gespräch, das zum Abschlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 3. 1988 bis 17. 7. 1995 bei der C***** GmbH beschäftigt. Im Konkurs dieses Arbeitgebers erhielt der Kläger vom Insolvenz-Ausfallgeldfonds eine Abfertigung im Ausmaß von drei Monatsentgelten. Vom 18. 7. 1995 bis 29. 7. 1997 war der Kläger sodann bei der C***** beschäftigt. Mit "Dienstvertragänderung" vom 30. 4. 1996 wurden dem Kläger Vordienstzeiten im Ausmaß von 480 Monaten bei der Bemessung des Urlaubsausmaßes, der Entgeltfortzahlungsf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6. 1997) über das Vermögen ihrer ehemaligen Arbeitgeberin ihren berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG und begehrte neben dem ihr von der beklagten Partei zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeld einen weiteren, der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 15.920,-- netto für den Zeitraum 26. 11. bis 31. 12. 1997. Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 12. 6. 1995 bis zum 20. 10. 1995 als Außendienstmitarbeiterin bei Erwin V***** beschäftigt. Dieser hatte mit ihr einen Monatsnettolohn von S 10.000,- zuzüglich 20 % Provision vereinbart. Dass mit der Klägerin ein Monatsnettolohn von S 18.336,84 vereinbart worden sei, war nicht feststellbar. Das Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Klägerin, der das vereinbarte Entgelt nicht ausgezahlt wurde und die ihre Ansprüche bei ihrem Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 1991 bis 29. 1. 1993 bei der K***** Baugesellschaft mbH, über deren Vermögen am 4. 11. 1992 vor dem Landesgericht Eisenstadt zu Sa 8/92 der Ausgleich eröffnet wurde, als selbständiger Leiter des Controlling bzw als Assistent der Geschäftsführung beschäftigt. Mit Ermächtigung des Ausgleichsgerichtes wurde der Kläger, welcher mit einem Grad der Behinderung von 70 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht (AS 21) stellt § 1 Abs 5 IESG, wonach Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nur dann besteht, wenn der gesicherte Anspruch als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet worden ist, keine bloße Formvorschrift dar. Vielmehr wird dadurch der Regreßanspruch des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds sichergestellt (Erl.RV 464 BlgNR. 14.GP 8; Liebeg, IESG2, 153) und die Gleichbehandlung der Arb... mehr lesen...