Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. November 1986 bei der protokollierten Firma Elektro-Starkstrom-Apparatebau K*** & Co in Wien als Angestellter beschäftigt. Er bezog zuletzt ein monatliches Bruttoentgelt von S 40.000 14mal jährlich. Nachdem am 26. Februar 1987 über das Vermögen seines Arbeitgebers der Konkurs eröffnet worden war, trat der Kläger am 20. März 1987 gemäß § 25 Abs 1 KO vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus. Der Masseverwalter erkannte in der Prüfungsta... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Auf die Frage, ob die Urlaubsentschädigung ein Anspruch ist, der nach Zeiträumen zu bemessen ist, kommt es für die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 1 Abs 3 Z 4 IESG nicht an. Diese Frage ist für die Ermittlung der Höhe des Grenzbetrages nach § 1 Abs 4 Z 1 IESG von Bedeutung. Entscheidungstexte 9 ObS 12/88 Entscheidungstext OGH 16.1... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Auf die Frage, ob die Urlaubsentschädigung ein Anspruch ist, der nach Zeiträumen zu bemessen ist, kommt es für die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 1 Abs 3 Z 4 IESG nicht an. Diese Frage ist für die Ermittlung der Höhe des Grenzbetrages nach § 1 Abs 4 Z 1 IESG von Bedeutung. Entscheidungstexte 9 ObS 12/88 Entscheidungstext OGH 16.1... mehr lesen...