RS OGH 2001/8/16 8ObS292/00z, 8ObS293/01y

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Veröffentlicht am 16.08.2001
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Norm

IESG §1 Abs4
IESG §1 Abs4a

Rechtssatz

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115563

Dokumentnummer

JJR_20010816_OGH0002_008OBS00292_00Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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