Norm
IESG §1 Abs4Rechtssatz
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115563Dokumentnummer
JJR_20010816_OGH0002_008OBS00292_00Z0000_001