Norm: AngG §10 Abs4 IASVG §45 Abs1IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarung am Ende desselben abzurechnenden Provisionsansprüchen ist jedoch derart zu bilden, daß der zweifache Betrag der Höchstbeitragsg... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Abs4 IASVG §45 Abs1IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarung am Ende desselben abzurechnenden Provisionsansprüchen ist jedoch derart zu bilden, daß der zweifache Betrag der Höchstbeitragsg... mehr lesen...
Norm: ASGG §86IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4IESG §1 Abs6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 86 ASGG ist analog anzuwenden, wenn schon mit der Klage selbst der Leistungsgegenstand gegenüber dem mit Bescheid des Versicherungsträgers (Arbeitsamt) erledigten Antrag bezüglich des Ausmaßes der vom Versicherten (Anspruchsberechtigten) begehrten Leistung (§ 86 2.Fall ASGG) ohne Geltendmachung eines neuen Klagegrundes erweitert wird. Die Frist des § 6 IESG i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auch in Sozialrechtssachen angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden können (vgl. RZ 1989/16 uva). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 Abs 6 Z 2 IESG haben Mitglieder des Organs einer juristischen Person, das zu deren gesetzlicher Vertretung berufen ist, keinen Anspruch auf Insolvenzausfallgeld. Auch wenn der Kläger nur gemeinsam mit einem weiteren ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um ein nicht nach Zeiträumen bemessenes Entgelt. Es gilt die Anspruchsbegrenzung gemäß § 1 Abs 4 Z 2 IESG. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObS 7/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObS 7/91 8 ObS 5/10h Entscheidungstext OGH 23.11.2010 8 ObS 5/10h Vg... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um ein nicht nach Zeiträumen bemessenes Entgelt. Es gilt die Anspruchsbegrenzung gemäß § 1 Abs 4 Z 2 IESG. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObS 7/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObS 7/91 8 ObS 5/10h Entscheidungstext OGH 23.11.2010 8 ObS 5/10h Vg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der S*** K*** Gesellschaft mbH in Wien vom 9.September 1952 bis 28.Februar 1963 als Arbeiter und vom 1.März 1963 bis 10.Mai 1988 als Angestellter beschäftigt. In der Zeit vom 10. Oktober 1984 bis 30.September 1987 war er Geschäftsführer der Gesellschaft. Über das Vermögen der S*** K*** Gesellschaft mbH wurde am 25.September 1987 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Dienstverhältnis des Klägers endete nach einer entsprechenden Ermächtigung d... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Kündigungsentschädigung unterliegt als pauschalierter Schadenersatz nicht der Betragsbegrenzung. Wohl unterliegt aber die Urlaubsentschädigung einer Betragsbegrenzung. Entscheidungstexte 9 ObS 3/90 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 9 ObS 3/90 8 ObS 2001/96i Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 vorerst bei der H*** Gesellschaft mbH in Wien und anschließend bei deren Rechtsnachfolgerin, der P*** Kunststoffindustrie Gesellschaft mbH in Wien, als Angesteller beschäftigt. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 28. 10. 1987 wurde über das Vermögen der P*** Kunststoffindustrie Gesellschaft mbH das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Walter P***, Rechtsanwalt in Wien, zum Masseverwalter bestellt. Mit Schreiben vom 14. 11. 19... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 Z1IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Bezieht ein Arbeitnehmer neben nach Zeiträumen bemessenem Entgelt auch an anderen Kriterien orientierte Entgeltteile (hier Punkteprämien als Eishockeyspieler), steht ihm für beide Entgeltarten der Grenzbetrag nur einmal zu. Das Kalendervierteljahr, in das Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses fällt, ist für die Bemessung des Grenzbetrages nur mit dem Zeitraum zu berücksichtigen, in welchem da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber noch folgendes zu entgegnen: Die als Eishockeyspieler angestellten Kläger hatten vereinbarungsgemäß nicht nur ein laufendes monatliches Gehalt, sondern auch eine Punkteprämie von 2.000 S für jeden Punkt zu erhalten, den der Verein in der Meister... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 Z1IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Bezieht ein Arbeitnehmer neben nach Zeiträumen bemessenem Entgelt auch an anderen Kriterien orientierte Entgeltteile (hier Punkteprämien als Eishockeyspieler), steht ihm für beide Entgeltarten der Grenzbetrag nur einmal zu. Das Kalendervierteljahr, in das Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses fällt, ist für die Bemessung des Grenzbetrages nur mit dem Zeitraum zu berücksichtigen, in welchem da... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 Z1IESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Bezieht ein Arbeitnehmer neben nach Zeiträumen bemessenem Entgelt auch an anderen Kriterien orientierte Entgeltteile (hier Punkteprämien als Eishockeyspieler), steht ihm für beide Entgeltarten der Grenzbetrag nur einmal zu. Das Kalendervierteljahr, in das Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses fällt, ist für die Bemessung des Grenzbetrages nur mit dem Zeitraum zu berücksichtigen, in welchem da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der V***-G*** Gesellschaft mbH durch 30 Jahre als Angestellter beschäftigt. Zuletzt bezog er ein monatliches Gehalt von 47.261 S brutto sowie ein Überstundenpauschale von 5.949,01 S. Beide Beträge waren 14mal jährlich zu zahlen. Am 15. Jänner 1988 wurde über das Vermögen der Dienstgeberin das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger beantragte für Abfertigung - nur dieser Anspruch ist noch Gegenstand des Revisionsverfahrens - Insolvenzausfallge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Firma T***, Technische Anlagen Import-Export Gesellschaft mbH beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.Mai 1987 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 2.Juni 1986 wurde der Kläger zum Geschäftsführer bestellt. Neben dem Kläger war Andrej B*** als Geschäftsführer tätig; beide waren einzelvertretungsbefugt. In der Funktionsperiode des Klägers war Andr... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Bei Anwendung dieser Bestimmung ist ein Monat mit dreißig Tagen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 9 ObS 26/89 Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObS 26/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076894 Dokumentnummer JJR_19891122_OGH0002_009OBS00... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers, alle Einzelvereinbarungen, die eine unkontrollierte Belastung des Insolvenz-Ausfallgelds-Fonds bewirken könnten, der Höhe nach zu begrenzen, ist im Hinblick auf die Intention des IESG, die Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer Ansprüche, auf die sie zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind, zu bewahren, weder willkürlich noch unsachlich. Um dieser sachlichen D... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Betragsbeschränkung im Sinne des § 1 Abs 3 Z 4 und Abs 4 IESG fällt nicht schon dann weg, wenn sich ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung und Abfertigung auch auf ein Gesetz oder einen Kollektivvertrag stützt, falls der Anspruch mittelbar der Höhe nach auch auf einer vertraglichen (dienstvertraglichen) Regelung beruht (9 Ob S 1/89). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die Klägerin war stets qualifiziert (§ 40 Abs. 1 Z 1 ASGG) vertreten. Soweit sie ihre Ansprüche allein darauf stützte, daß ihr diese schon auf Grund des Gesetzes zustünden, bestand für das Erstgericht keine Veranlassung, sie über den zusätzlichen Rechtsgrund einer allfälligen Betriebsvereinbarung "aufzuklären". Es erübrigt sich daher au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.Jänner 1952 bis 31.Dezember 1977 als kaufmännischer Angestellter und ab 1.Jänner 1978 als Vorstandsmitglied auf Grund von Angestelltendienstverträgen für die E***-B***-W*** AG tätig. Nach diesen Dienstverträgen war in allen Fällen, in denen die Dienstzeit von Bedeutung war, insbesondere auch für den Abfertigungsanspruch, die Zeit ab 15. Jänner 1952 zugrundezulegen. In allen in den Verträgen nicht ausdrücklich geregelten Punkten sollten di... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof schon im Erkenntnis VfGHSlg 9935 ausgesprochen hat, ist der Ausschluß der vertretungsberechtigten Organe juristischer Personen aus dem Kreis der in der Insolvenz des Arbeitgebers gesicherten Personen gerechtfertigt, weil sie typischerweise verstärkt und unmittelbar Einfluß nehmen und sich auch rechtzeitig persönlich einen umfassenden Einblick in die maßgeblichen Verhäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Oktober 1964 bis 14.November 1967 als kaufmännischer Angestellter und ab 15.November 1967 als Vorstandsmitglied auf Grund von Angestelltendienstverträgen für die E*** B*** W*** AG tätig. Nach diesen Dienstverträgen war in allen Fällen, in denen die Dienstzeit von Bedeutung war, insbesondere auch für den Abfertigungsanspruch, die Zeit ab 1. Oktober 1964 zugrundezulegen. In allen in den Verträgen nicht ausdrücklich geregelten Punkten sollten... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Keine Bedenken des OGH gegen die mit BGBl 1986/395 neu gefaßten § 1 Abs 3 Z 4 und § 1 Abs 4 IESG wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Wie der Verfassungsgerichtshof schon im Erkenntnis VfGHSlg 9935 ausgesprochen hat, ist der Ausschluß der vertretungsberechtigten Organe juristischer Personen aus dem Kreis der in der Insolvenz des Arbeitgebers gesicherten Personen gerechtfertigt, weil sie typi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Der Revisionswerber wendet sich nur gegen die Einbeziehung der anteiligen Sonderzahlungen in die mit der in § 1 Abs. 4 IESG genannten Bezugsgröße zu begrenzende Berechnungsbasis für Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Wie der Oberste Gerichtshof - zur Frage... mehr lesen...
Norm: AngG §23 ICIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4UrlG §9 Abs1
Rechtssatz: In die mit dem Höchstbetrag nach § 1 Abs 4 IESG begrenzte Bemessungsgrundlage für Urlaubsentschädigung und Abfertigung sind auch die gemäß § 9 Abs 1 UrlG und § 23 Abs 1 AngG zu berücksichtigenden aliquoten Sonderzahlungen einzubeziehen. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObS 1/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 ICIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4UrlG §9 Abs1
Rechtssatz: Die Ausnahmsregelung des § 1 Abs 3 Z 4 letzter Halbsatz IESG findet nur dann Anwendung, wenn sich auch die ziffernmäßige Höhe des Anspruches aus den dort angeführten Rechtsquellen (Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 ArbVG) ergibt. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObS 1/89 En... mehr lesen...