Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, ein durch Austritt der Kläger gemäß § 25 KO unmöglich gewordener Zeitausgleich für Überstunden sei als Entgelt gemäß § 1 Abs 2 Z 1 IESG nur im Ausmaß des Grenzbetrages gemäß § 1 Abs 4 IESG gesichert und nicht überdies in dem darüber hinausgehenden Teil zusätzlich als "Schadenersatzanspruch" (gemäß § 1 Abs 2 Z 2 IESG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Angestellter rund 17 Jahre bei einer Bank beschäftigt, über deren Vermögen am 17.3.1996 das Konkursverfahren eröffnet wurde; sein Arbeitsverhältnis endete durch Austritt gemäß § 25 KO. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger Insolvenz-Ausfallgeld unter anderem für sechs Monatsentgelte Abfertigung, nicht aber für eine zusätzliche Abfertigung von zwei Monatsentgelten gemäß § 13 Abs 2 des Kollektivvertrages für die Angestellten der Banken un... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung unterliegt der Betragsbegrenzung des IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 2291/96m Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 ObS 2291/96m 8 ObS 276/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObS 276/99t 8 ObS 7/14... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1175 DIESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Der Grenzbetrag gemäß § 1 Abs 4 IESG gilt nicht für die (einfache) Gesamthandforderung; es sind vielmehr die sich nach dem Innenverhältnis der beiden Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ergebenden (Teilforderungen) Forderungen limitiert. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObS 2073/96b Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1175 DIESG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Der Grenzbetrag gemäß § 1 Abs 4 IESG gilt nicht für die (einfache) Gesamthandforderung; es sind vielmehr die sich nach dem Innenverhältnis der beiden Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ergebenden (Teilforderungen) Forderungen limitiert. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObS 2073/96b Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 lita
Rechtssatz: Insolvenzausfallgeld für eine Abfertigung gebührt nur im Falle einer gesetzlichen Abfertigung. Eine gesetzliche Abfertigung läge auch vor, wenn ein Arbeitnehmer aus einem Austrittsgrund unter Hinweis auf diesen gekündigt hätte, nicht aber, wenn er einer angedrohten Entlassung durch eine Selbstkündigung begegnet. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObS 2112/96p ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs4IESG §1 Abs4IESG §1 Abs4 lita
Rechtssatz: Der sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Abfertigungsanspruches bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ergebende Grenzbetrag ist auch für die im nächsten Jahr zu leistenden Abfertigungsteilbeträge maßgebend. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObS 2104/96m Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObS 2104/96m ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4 lita
Rechtssatz: Durch diese Bestimmung ist der Bruttobetrag der Abfertigung begrenzt. Als gesicherter höherer Anspruch im Sinne dieser Bestimmung ist der die einfache Höchstbeitragsgrundlage übersteigende Anspruch an Abfertigung bis zum Ausmaß der zweifachen Höchstbeitragsgrundlage zu verstehen; dieser die einfache Höchstbeitragsgrundlage übersteigende Teil des Abfertigungsanspruches ist nun bis zum Erreichen der mit der zw... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, die Bestimmung des Abs 3 dahin auszulegen, daß Abfertigungsansprüche nicht nur nach Maßgabe des Abs 4, sondern auch mit dem Umfang begrenzt sind, in welchem sie nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes oder anderer gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften zustehen. Entscheidungstexte 8 ObS ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Im Fall der Urlaubsentschädigung für einen Urlaubsanspruch von sechsundzwanzig Werktagen ist die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nicht durch den Faktor dreißig, sondern durch den Faktor sechsundzwanzig zu dividieren. Entscheidungstexte 8 ObS 21/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1994 8 ObS 21/94 8 ObS 100... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Abgeltung für vom Dienstnehmer durchgeführte Verbesserungen bzw Diensterfindungen stellt einen Entgeltanspruch dar, der nicht nach Zeiträumen bemessen wird. Entscheidungstexte 8 ObS 16/94 Entscheidungstext OGH 25.11.1994 8 ObS 16/94 Veröff: SZ 67/218 8 ObS 7/09a Entscheidungstext OGH 29.09.2009 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Wird mit einem Angestellten vereinbart, die mit seiner Bestellung zum Organmitglied fällig gewordene Abfertigung nicht auszuzahlen, so soll zusätzlich zu diesem "Entgeltstop" nicht auch noch eine weitere Sanktion durch Zahlung eines auf den Zeitpunkt der Bestellung zurückreichenden und damit nahezu zwangsläufig niedrigeren Grenzbetrages treten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...