Entscheidungsgründe: Am 2. 8. 2001 ereignete sich auf dem Güterweg Außerleiten zwischen den Ortschaften Stegmühl und Außerleiten in der Gemeinde Höhnhart ein Verkehrsunfall, an dem die Mutter der Klägerin als Lenkerin eines PKW und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die am 30. 5. 2001 geborene Klägerin war zum Unfallszeitpunkt am Beifahrersitz in einem Kindersitz verwahrt und erlitt... mehr lesen...
Norm: EO §73aEinsichtsVO Exekutionsverfahren §1EinsichtsVO Exekutionsverfahren §7GOG §4
Rechtssatz: Das Löschungsverfahren betreffend unrichtig gewordener Eintragungen in Geschäftsbehelfen des Exekutionsverfahrens iSd § 73a EO und §§ 1 und 7 der EinsichtsVO ist ein Verfahren sui generis iSd § 84 GOG. Entscheidungstexte 3 Ob 31/07s Entscheidungstext OGH 25.04.2007 3 Ob 31/07s ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem beim Exekutionsgericht eingebrachten Antrag vom 18. August 2006 verpflichtete Partei in 35 durch Aktenzahlen und Anführung der Namen der betreibenden Parteien näher bezeichneten Exekutionsverfahren. Sie begehrte unter Bezug auf § 73a EO die Löschung der personenbezogenen Daten bzw. dritten Personen die Einsicht in die personenbezogenen Daten nicht mehr zu gewähren. Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem beim Exekutionsgericht eingebrachten Antrag vom 18. August 2006 verpflichtete Partei in 35 durch Aktenzahlen und Anführung der Namen der betreibenden Parteien näher bezeichneten Exekutionsverfahren. Sie begehrt unter Bezug auf § 73a EO die Löschung der personenbezogenen Daten bzw. dritten Personen die Einsicht in die personenbezogenen Daten nicht mehr zu gewähren. Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der periodischen Druckschrift „Der S*****". Der Beklagte ist in Österreich als Inhaber und Geschäftsführer eines weit verzweigten Bauimperiums unter dem Namen G***** A***** H***** aufgetreten. Gegen ihn wurde wegen strafbarer Handlungen zu Lasten der Bank Burgenland ermittelt. Er wurde in diesem Zusammenhang mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. 5. 2001 wegen Untreue in zwei Fällen, Beihilfe zur Untreue in drei ... mehr lesen...
Begründung: Der zum Unfallszeitpunkt fünfeinhalbjährige minderjährige Kläger wurde als Fußgänger durch den Kontakt mit einem Pkw verletzt, der sich auf der 5 m breiten, trockenen Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen einer sich in dieselbe Richtung wie der Pkw auf einem Gehsteig bewegenden Fußgängergruppe mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h und (wegen Gegenverkehrs) einem Seitenabstand von ca 40 cm zum Gehsteigrand näherte. An die Asphaltfahrbahn schlossen beidseitig ca 30 cm brei... mehr lesen...
Norm: NVO §7
Rechtssatz: Die Übertragung einer für frei kalkulierbare Mehrwertdienste zugeteilten Teilnehmernummer an Dritte ist unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 217/03w Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 217/03w Veröff: SZ 2004/7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118490 Doku... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Telekommunikationsanlage, mit der sie Telekommunikationsdienste verwaltet und Daten überträgt. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit hatte sie einzelne Mehrwertnummern, die sie selbst von den Diensteanbietern AMTS Telefon- und Marketing Services GmbH (im Folgenden AMTS) und UTA Telekom AG (im Folgenden UTA) übertragen erhalten hatte, an zwei in England ansässige Unternehmen (die St***** Ldt und die K***** Ldt) weitergegeben. AMTS und UTA hatte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass sich die Bindungswirkung des Strafurteils nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte, erstreckt (SZ 69/131; RIS-Justiz RS0097968). Für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch keine Bindung an die strafgerichtliche Verurteilung des versicherten Lenkers (SZ 71/66; ZVR 1999/54). Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Erstbeklagte (auch) wegen... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Oktober 1997, GZ 18 E Vr 1631/96-28, wurde Manfred S***** unter anderem des "Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1, Abs 3 und Abs 4 (zweiter Deliktsfall) StGB" schuldig erkannt, weil er im Rausch (§ 81 Z 2 StGB) als Lenker eines PKWs dadurch, daß er nicht am rechten Fahrbahnrand fuhr und deshalb mit dem entgegenkommenden PKW des (gleichfalls verurteilten) Andreas B***** zusammenstieß, fahrlässig zwei... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §11
Rechtssatz: Bei einspurigen Fahrzeugen können richtungsändernde Fahrbewegungen innerhalb eines Fahrstreifens zwar nicht als Fahrstreifenwechsel qualifiziert werden; eine Richtungsänderung liegt aber dann vor, wenn es nicht nur zu einem geringfügigen Ausschwenken, sondern zu einem mit Richtungsänderungen mehrspuriger Fahrzeuge vergleichbaren Abgehen von der eingenommenen Fahrtrichtung kommt; diesfalls sind die Pflichten... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 7 StVO I Allgemeines zu § 7 Abs 1 und Abs 2 StVO a) insbesondere Schutzzweck, Anwendungsbereich und dergleichen b) Verschuldensabwägung II Abs 1 A Rechtsfahrgebot B Gefährdung, Behinderung und Belästigung anderer Straßenbenützer C Gleise D Seitenabstand a) Allgemeines zum Seitenabstand b) Seitenabstand nach § 7 Abs 1 StVO c) Seitenabstand nach ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDaStVO §76 IIa
Rechtssatz: Ein Fußgänger muß auch dann, wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind, nicht so weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren, daß er zu dort allenfalls gehenden, tatsächlich aber nicht vorhandenen, Fußgängern einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhält. Entscheidungstexte 2 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 27.02.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. März 1986 ereignete sich bei Tageslicht in ***** auf dem *****Weg vor dem Haus 112 ein Verkehrsunfall, an dem die am 10. Dezember 1976 geborene Klägerin und der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Weg ist etwa 3 m breit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. In Fahrtrichtung des Erstbeklagten gesehen befindet sich rechts das Haus 202 und anschließend das Haus 112 und zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. Mai 1985 ereignete sich gegen 7,20 Uhr im 3. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Aspangstraße - Adolf Blamauergasse ein Verkehrsunfall, an dem Walter N*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen W 448.446 und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 638.971 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der aus der Adolf Blamauergasse nach rechts i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. Mai 1986 ereignete sich gegen 9,10 Uhr in Matzeldorf, Gemeinde Neumarkt i.M. auf der Prager Bundesstraße bei Km 25,2 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des Motorrads mit dem Kennzeichen O-72.805 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 392.445 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist die Halterin, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der Erstbeklagte kollidierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juni 1985 ereignete sich auf dem Pramaweg in Going in Richtung der Unterführung der B 312 ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen Moped der Marke Sachs RS 40 mit dem polizeilichen Kennzeichen T 164.722 und dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKW der Marke VW 53 mit dem polizeilichen Kennzeichen T 344.356, welcher zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war. Bei diesem Verkehrsunfall erlitt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.7.1985 ereignete sich gegen 24.00 Uhr auf der Bundesstraße 171 im Ortsgebiet von Wörgl unmittelbar vor dem Gasthof "Tiroler Stüberl" ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Zweitbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Taunus 1600, Kennzeichen T 635.182, beteiligt waren. Zum Unfallzeitpunkt war der vom Zweitbeklagten gelenkte PKW bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert. Mit der am 24.3.1987 beim Erstgericht eingelangten Klage b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIBStVO §7 Ia
Rechtssatz: Beim Rechtsfahrgebot handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, bei seiner Verletzung ist nur für jene Schäden zu haften, denen das Gesetz durch § 7 StVO vorbeugen will. Wird ein Personenkraftwagenlenker, der die linke Fahrbahnhälfte benützt, durch eine dort befindliche Querrinne gefährdet, so ist der Umstand, daß er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, mangels Rechtswidrigkeitsz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger geriet am 27. Juli 1986 gegen 3.00 Uhr früh mit seinem PKW auf der Itterer Landesstraße nach Überfahren einer Querrinne ins Schleudern, sein Fahrzeug überschlug sich mehrmals. Bei diesem Unfall erlitt der Kläger schwere Verletzungen. Die Querrinne war durch Bauarbeiten entstanden, die die zweitbeklagte Partei, deren Bauleiter der Erstbeklagte war, durchgeführt hatte. Der Kläger fordert unter Berücksichtigung eines eigenen Mitverschuldens von 50 % einen Schad... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. April 1983 ereignete sich gegen 11.25 Uhr auf der Kasernenstraße in Hörsching ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 866.240 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 301.664 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurden beide Lenker verletzt und beide Fahrzeug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. September 1986 ereignete sich um etwa 3.00 Uhr früh im Ortsgebiet von Eisenerz auf der Kreuzung zwischen Lindmoserstraße und Krumpentalerstraße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Beteiligt waren der Bruder des Klägers, Josef G***, der den PKW VW Golf des Klägers, Kennzeichen St 127.152 lenkte, und der Erstbeklagte mit seinem PKW Mazda 626, Kennzeichen St 228.548, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war. Kläger und Erstbeklagter sind Halter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1983 ereignete sich um 17,35 Uhr auf der Stroheimer-Bezirksstraße bei Km 6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Karl L*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen O 209.766 und der Erstbeklagte als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen O 81.245 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. Mai 1981 ereignete sich gegen 5,40 Uhr auf der Innviertler Bundesstraße Nr. 137 im Gemeindegebiet Grieskirchen (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Beklagte mit seinem Motorrad BMW (O 10.018) und Franz DIM als Lenker des PKWs Opel Kadett (0 508.810) im Begegnungsverkehr beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuglenker verletzt, am Motorrad des Beklagten entstand Totalschaden in der Höhe von S 60.000,-. Beide Fahrzeuge waren bei der klagende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.4.1980 ereignete sich gegen 0,10 Uhr im Gemeindegebiet von Kammern i.L. auf der Bundesstraße 113 im Bereiche des Kilometers 12,2, der sogenannten Kammerer-Höhe, ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr, an dem der PKW mit dem deutschen Kennzeichen DO-NR 807, gelenkt von Emin V***, und der vom Erstbeklagten gelenkte LKW-Zug mit dem griechischen Kennzeichen MO 1256 beteiligt waren. Beide Fahrzeuge wurden schwer beschädigt. Die Aktivlegitimation der Klägerin,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.4.1983 stieß der mit seinem Motorrad in Richtung der vor dem Hause Lenzeler Bichl Nr.14 in Weer gelegenen Straßenkreuzung fahrende Kläger mit dem von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen T 818.283, der auf der Kreuzung nach links eingebogen war, zusammen und wurde schwer verletzt. In der Klage wird ein in der Folge auf S 260.000 ausgedehntes Leistungsbegehren (S 240.000 Schmerze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.12.1981 ereignete sich auf einem noch nicht eröffneten Teilstück der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet Ligist gegen 13,20 Uhr bei Nebel im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit dem bergab gelenkten PKW der Zweitklägerin Volvo 244 DL (G 70.684) und der mit dem bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW des Zweitbeklagten, Mercedes 1819 (G 77.401) bergwärts fahrende Erstbeklagte beteiligt waren. Dabei wurde der Erstkl... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26 ffStVO §7 IaStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Es ist ein tragender Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, daß zum Stillstand gebrachte Kraftfahrzeuge den in Bewegung befindlichen Verkehr möglichst wenig behindern dürfen. Entscheidungstexte 8 Ob 17/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 17/85 Veröff: ZVR 1986/1 S 13 Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 7. 1981 ereignete sich kurz nach 12,00 Uhr im Ortsgebiet von Vösendorf auf der Vösendorfer Ortsstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W ***** und der Zweitbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen W ***** beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger stieß bei dem Versuch, an dem in der Nähe einer Haltestelle angehaltenen Omnibus vorbeiz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1979 ereignete sich gegen 10:25 Uhr auf der niederösterreichischen Landeshauptstraße 42 im Bereich der Kreuzung mit einer von Engelsdorf nach Maigen führenden Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen ***** und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der au... mehr lesen...