Norm: StVO 1960 §7 IaStVO 1960 §20 II
Rechtssatz: 1) Die Regelung des § 7 StVO gilt grundsätzlich auch für Einbahnstraßen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen. 2) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen des § 20 Abs 2 StVO begrenzen das erlaubte Risiko und dienen der Verringerung aller im Ortsverkehr regelmäßig aus der größeren Verkehrsdichte und der geringeren Übersichtlichkeit der Verkehrslage sich erbebenden Gefahren. Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §15StVO §16StVO §20 IC1
Rechtssatz: Verpflichtung zur sofortigen Rückkehr auf die rechte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorganges. Verschulden des Lenkers, der dieser Verpflichtung nicht folgt, knapp an einer in der Fahrbahnmitte befindlichen Schutzinsel vorbeifährt und dabei einen herabtretenden Passanten niederstößt. Entscheidungstexte 11 Os 56/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDb
Rechtssatz: § 7 Abs 1 StVO verpflichtet nicht nur, die rechte Fahrbahnhälfte zu benützen, sondern sich überdies auf dieser so weit rechts zu halten, als dies möglich ist. Entscheidungstexte 11 Os 60/62 Entscheidungstext OGH 08.02.1962 11 Os 60/62 Veröff: ZVR 1962/138 S 132 2 Ob 299/63 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIDc
Rechtssatz: Strafbares Verschulden des Lenkers eines Kombiwagens, der in einer Kurve einen so großen Abstand vom rechten Fahrbahnrand einhält, daß sein linkes Räderpaar die Mittellinie berührt, wenn es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem von links kommenden Fußgänger kommt. Entscheidungstexte 9 Os 271/61 Entscheidungstext OGH 14.11.1961 9 Os 271/61 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIcStVO §7StVO §15 Abs4StVO §68
Rechtssatz: Verschulden eines Radfahrers, der nicht ganz am rechten Fahrbahnrand fährt. Verschuldensteilung mit einem Motorrollerfahrer, der ihn mit zu knappem Abstande überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 313/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 313/61 Veröff: KJ 1962,66 European... mehr lesen...