Die beschwerdeführende Partei beantragte am 5. Jänner 1996 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer MM für die berufliche Tätigkeit als Diplomkrankenpfleger. Die Staatsangehörigkeit dieses Ausländers wurde im Antrag mit "Restjugoslawien" bezeichnet. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Bregenz mit Bescheid vom 12. Jänner 1996 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 7 AuslBG (den le... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 2. November 1995 beim Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen Vedat S. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1995 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten türkischen Staatsangehörigen für die berufliche Tätigkeit als Tankwart gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG (in Verbindung mit § 12a Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §12 Abs1;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs3;AufG 1992 §7;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0328 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG stellt auf die Berechtigung zum Aufenthalt nach dem AufenthaltsG 1992 schlechthin ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §12AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475AVG §37VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 7 und § 12 AuslBG - ob er nämlich Staatsangehöriger von Bosnien Herzegowina ist und ob er Kriegsvertriebener i... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1AufG 1992 §12 Abs1AufG 1992 §13 Abs1AufG 1992 §13 Abs3AufG 1992 §4 Abs3AufG 1992 §7AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0328 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG stellt auf die Berechtigung zum Aufenthalt nach dem AufenthaltsG 1992 schlechthin ab, o... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §12 Abs1;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs3;AufG 1992 §7;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0328 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG stellt auf die Berechtigung zum Aufenthalt nach dem AufenthaltsG 1992 schlechthin ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §12AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475AVG §37VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 7 und § 12 AuslBG - ob er nämlich Staatsangehöriger von Bosnien Herzegowina ist und ob er Kriegsvertriebener i... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1AufG 1992 §12 Abs1AufG 1992 §13 Abs1AufG 1992 §13 Abs3AufG 1992 §4 Abs3AufG 1992 §7AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0328 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG stellt auf die Berechtigung zum Aufenthalt nach dem AufenthaltsG 1992 schlechthin ab, o... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Oktober 1995 wies das Arbeitsmarktservice "Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien" den Antrag der Firma Johann Hirschhofer GesmbH in Wien VII, Burggasse 28-32, ihr für die Beschwerdeführerin (Staatsangehörigkeit: "Jugoslawien") eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die berufliche Tätigkeit als Hilfsköchin zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Gegen diesen Bescheid erhob (lediglich) die Beschwe... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien beantragten am 26. März 1996 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Hajra Dolic - eine Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina - für die berufliche Tätigkeit als "Hilfsköchin". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Feldkirch mit Bescheid vom 4. April 1996 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Dagegen erhoben die beschwerdeführenden Parteien Berufung. S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Oktober 1995 wies das Arbeitsmarktservice "Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien" den Antrag der Firma Johann Hirschhofer GesmbH in Wien VII, Burggasse 28-32, ihr für die Beschwerdeführerin (Staatsangehörigkeit: "Jugoslawien") eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die berufliche Tätigkeit als Hilfsköchin zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Gegen diesen Bescheid erhob (lediglich) die Beschwe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Oktober 1995 wies das Arbeitsmarktservice "Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien" den Antrag der Firma Johann Hirschhofer GesmbH in Wien VII, Burggasse 28-32, ihr für die Beschwerdeführerin (Staatsangehörigkeit: "Jugoslawien") eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die berufliche Tätigkeit als Hilfsköchin zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 3 Z. 7 und § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Gegen diesen Bescheid erhob (lediglich) die Beschwe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090225.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Liegt ein Versagungsgrund gemäß § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG vor, ist auf den weiteren Abweisungsgrund des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht mehr einzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090062.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Liegt ein Versagungsgrund gemäß § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG vor, ist auf den weiteren Abweisungsgrund des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht mehr einzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090062.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Liegt ein Versagungsgrund gemäß § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG vor, ist auf den weiteren Abweisungsgrund des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht mehr einzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090062.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 21. Juni 1996 die Ausstellung eines Befreiungsscheines bzw. die bescheidmäßige Feststellung, daß sie berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihr gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen, in eventu eine Beschäftigungsbewilligung für das Unternehmen S. zu erteilen. Alle Anträge stellte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der Firma S, welche bereit sei, die Beschwerdef... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 21. Juni 1996 die Ausstellung eines Befreiungsscheines bzw. die bescheidmäßige Feststellung, daß sie berechtigt sei, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von ihr gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen, in eventu eine Beschäftigungsbewilligung für das Unternehmen S. zu erteilen. Alle Anträge stellte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der Firma S, welche bereit sei, die Beschwerdef... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 4 Stammrechtssatz Türkische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen des Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/01 97/09/0131 5 Stammrechtssatz Die Rechte aus Art 7 AssozAbk Assozrat Beschluß 1/80 19/09/1980 Türkei stehen den Familienangehörigen eines türki... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1997 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "poln. StA. WIRTH Adam, geb.: 1.11.1973" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund in Zusammenhalt mit § 12a Abs. 1 und 2 sowie den Kundmachungen des Bundesminister... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1997 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "poln. StA. WIRTH Adam, geb.: 1.11.1973" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund in Zusammenhalt mit § 12a Abs. 1 und 2 sowie den Kundmachungen des Bundesminister... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090043.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090043.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "AJVAZOVIC Pemba, geb.: 4.2.1956, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1996 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für "AJVAZOVIC Pemba, geb.: 4.2.1956, StA: YU" gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG und § 4 Abs. 7 AuslBG (dieser Versagungsgrund... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0115 2
(hier: Daran vermag auch die Zuerkennung der aufschiebenden
Wirkung durch ein Höchstgericht nichts zu ändern). Stammrechtssatz Die Aufenthaltsberechtigung gemäß § 4 Abs 3 Z 7 Au... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/22 97/09/0078 1 Stammrechtssatz Sind zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides die Voraussetzungen des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nicht erfüllt, so ist die beantragte Erteilung der Beschäftigungsbewilligung schon aus diesem Grund zu versagen (Hinweis E 12.12.199... mehr lesen...