Der Beschwerdeführer beantragte am 17. Mai 1995 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S A als Lehrling im Lehrberuf "Landschaftsgärtner". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Feldkirch mit Bescheid vom 16. Juni 1995 gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG ab. In seiner dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, die Einstellung des beantra... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. März 1995 wies das Arbeitsmarktservice Grieskirchen den Antrag der Firma H N, ihr für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen I. S. (den Beschwerdeführer) eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG ab. Die dagegen von der beschwerdeführenden Partei eingebrachte Berufung wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 6. Juni 1995 ab, stützte ihre E... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7 Abs1;ARB1/80 Art9;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Annahme, die Beschäftigung des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers sei wegen seines noch nicht fünfjährigen Aufenthaltes bewilligungspflichtig iSd AuslBG, geht an der gemäß Art 7 Satz 1 erster Gedankenstr... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §6 Abs3 idF 1995/351;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/19 95/09/0165 1 Stammrechtssatz Ob sich der Ausländer bis zur Erledigung seines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aus fremdengesetzlichen Gründen zulässig im Inland aufhält (so sieht etwa § 17... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art9;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: In Ansehung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art 9 Assozrat Beschluß 1/80 darf eine Beschäftigungsbewilligung für die Lehrlingsausbildung des vom Arbeitgeber beantragten türkischen Staatsangehörigen wegen des auf § 4 Abs... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a Abs1 idF 1990/450 ;AuslBG §20a Abs2 idF 1990/450 ;AuslBG §20b Abs1 idF 1990/450 ;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0388 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG ist dann erfüllt, wenn eine nach dem AuslBG bewilligungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die mit der bean... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7 Abs1;ARB1/80 Art9;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Annahme, die Beschäftigung des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers sei wegen seines noch nicht fünfjährigen Aufenthaltes bewilligungspflichtig iSd AuslBG, geht an der gemäß Art 7 Satz 1 erster Gedankenstr... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §6 Abs3 idF 1995/351;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/19 95/09/0165 1 Stammrechtssatz Ob sich der Ausländer bis zur Erledigung seines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aus fremdengesetzlichen Gründen zulässig im Inland aufhält (so sieht etwa § 17... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art9;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: In Ansehung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art 9 Assozrat Beschluß 1/80 darf eine Beschäftigungsbewilligung für die Lehrlingsausbildung des vom Arbeitgeber beantragten türkischen Staatsangehörigen wegen des auf § 4 Abs... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a Abs1 idF 1990/450 ;AuslBG §20a Abs2 idF 1990/450 ;AuslBG §20b Abs1 idF 1990/450 ;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0388 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG ist dann erfüllt, wenn eine nach dem AuslBG bewilligungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die mit der bean... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 9. November 1995 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Nach den Antragsangaben sei der Beschwerdeführer seit 1. September 1994 "bis heute" bei der Albin Foresti Gesellschaft mbH in Wien beschäftigt gewesen; die Bewilligung dieser Beschäftigung sei "gemäß § 20b AuslBG" erfolgt. Mit Niederschrift vom 15. November 1995 wurde der (zur pers... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 9. November 1995 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Nach den Antragsangaben sei der Beschwerdeführer seit 1. September 1994 "bis heute" bei der Albin Foresti Gesellschaft mbH in Wien beschäftigt gewesen; die Bewilligung dieser Beschäftigung sei "gemäß § 20b AuslBG" erfolgt. Mit Niederschrift vom 15. November 1995 wurde der (zur pers... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1;AuslBG §20b Abs1;AuslBG §20b Abs4;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090259.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1;AuslBG §20b Abs1;AuslBG §20b Abs4;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090259.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 23. Februar 1996 beim Arbeitsamt Handel - Transport - Verkehr den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen Samwaeil Newil (in der Folge: N.) als Taxilenker. Er gab im Antrag an, N. halte sich seit 12. Mai 1987 in Österreich auf und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung ("Visum"), legte diese jedoch nicht vor. Die Behörde erster Instanz lehnte den Antrag gemäß § 4 A... mehr lesen...
I. Zur Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin: Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt, ist Antragstellerin und Bescheidadressatin sowohl des erstinstanzlichen Bescheides als auch des nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides der belangten Behörde ausschließlich die Zweitbeschwerdeführerin; die Erstbeschwerdeführerin war weder am Verwaltungsverfahren beteiligt noch wurde ihr gegenüber der angefochtene Bescheid erlassen. Gemäß § 34 Abs. 1 V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 23. Februar 1996 beim Arbeitsamt Handel - Transport - Verkehr den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen Samwaeil Newil (in der Folge: N.) als Taxilenker. Er gab im Antrag an, N. halte sich seit 12. Mai 1987 in Österreich auf und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung ("Visum"), legte diese jedoch nicht vor. Die Behörde erster Instanz lehnte den Antrag gemäß § 4 A... mehr lesen...
I. Zur Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin: Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt, ist Antragstellerin und Bescheidadressatin sowohl des erstinstanzlichen Bescheides als auch des nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides der belangten Behörde ausschließlich die Zweitbeschwerdeführerin; die Erstbeschwerdeführerin war weder am Verwaltungsverfahren beteiligt noch wurde ihr gegenüber der angefochtene Bescheid erlassen. Gemäß § 34 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §13 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Daß der Wohnsitz des Fremden im Nachbarstaat unmittelbar in einem Grenzbezirk liegt, ist iSd § 13 Abs 3 AufenthaltsG 1992 nicht erforderlich (hier: Der belBeh ist Rechtswidrigkeit nicht vorzuwerfen, wenn sie AUCH angesichts der geographischen Lage Wiens und dem damit fehl... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/19 95/09/0165 1 Stammrechtssatz Ob sich der Ausländer bis zur Erledigung seines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aus fremdengesetzlichen Gründen zu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1996/201;
Rechtssatz: Der eindeutige Text des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 kann nicht dahingehend uminterpretiert werden, daß es auf die Rechtsrichtigkeit der Entscheidung der Behörde erster Instanz über den aufenthaltsrechtlichen Antrag ankäme. European Case... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §13 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Daß der Wohnsitz des Fremden im Nachbarstaat unmittelbar in einem Grenzbezirk liegt, ist iSd § 13 Abs 3 AufenthaltsG 1992 nicht erforderlich (hier: Der belBeh ist Rechtswidrigkeit nicht vorzuwerfen, wenn sie AUCH angesichts der geographischen Lage Wiens und dem damit fehl... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1996/201;
Rechtssatz: Der eindeutige Text des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 kann nicht dahingehend uminterpretiert werden, daß es auf die Rechtsrichtigkeit der Entscheidung der Behörde erster Instanz über den aufenthaltsrechtlichen Antrag ankäme. European Case... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/19 95/09/0165 1 Stammrechtssatz Ob sich der Ausländer bis zur Erledigung seines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aus fremdengesetzlichen Gründen zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 16. August 1996 an das Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien, gestützt auf das Assoziationsabkommen EWG-Türkei aus 1963 und den Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 (ARB Nr. 1/80), die Feststellung, daß er wegen Erfüllung der Bedingungen des Art. 7 Abs. (Anm.: Schreibweise in der Diktion des EuGH "Satz") 1 zweiter Gedankenstrich ARB Nr. 1/80, das Recht auf unbeschränkten und befristeten Zugang zum österr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 29. Juni 1996 die Erteilung einer Arbeitserlaubnis. In eventu "möge festgestellt werden, daß das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auf die beabsichtigte Tätigkeit des Antragstellers keine Anwendung" finde. Der Beschwerdeführer berief sich hiebei auf Rechte, welche ihm aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei vom 12. September 1963 sowie den Assoziationsratsbeschluß vom 20. Dezember 1976, Nr. 2/670, welcher durch den Beschlu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 16. August 1996 an das Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien, gestützt auf das Assoziationsabkommen EWG-Türkei aus 1963 und den Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 (ARB Nr. 1/80), die Feststellung, daß er wegen Erfüllung der Bedingungen des Art. 7 Abs. (Anm.: Schreibweise in der Diktion des EuGH "Satz") 1 zweiter Gedankenstrich ARB Nr. 1/80, das Recht auf unbeschränkten und befristeten Zugang zum österr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 16. August 1996 an das Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien, gestützt auf das Assoziationsabkommen EWG-Türkei aus 1963 und den Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 (ARB Nr. 1/80), die Feststellung, daß er wegen Erfüllung der Bedingungen des Art. 7 Abs. (Anm.: Schreibweise in der Diktion des EuGH "Satz") 1 zweiter Gedankenstrich ARB Nr. 1/80, das Recht auf unbeschränkten und befristeten Zugang zum österr... mehr lesen...