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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §6 Abs3;Rechtssatz
Der eindeutige Text des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 kann nicht dahingehend uminterpretiert werden, daß es auf die Rechtsrichtigkeit der Entscheidung der Behörde erster Instanz über den aufenthaltsrechtlichen Antrag ankäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090351.X02Im RIS seit
02.05.2001