RS Vwgh 1998/7/1 96/09/0351

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1998
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §6 Abs3;
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1996/201;

Rechtssatz

Der eindeutige Text des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 kann nicht dahingehend uminterpretiert werden, daß es auf die Rechtsrichtigkeit der Entscheidung der Behörde erster Instanz über den aufenthaltsrechtlichen Antrag ankäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090351.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten