RS Vwgh 1990/5/4 90/09/0013

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Veröffentlicht am 04.05.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Unternehmen, an das der ausländische Arbeitnehmer verliehen wurde und bei dem er tatsächlich beschäftigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090013.X02

Im RIS seit

04.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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