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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1Stammrechtssatz
Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Unternehmen, an das der ausländische Arbeitnehmer verliehen wurde und bei dem er tatsächlich beschäftigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990090013.X02Im RIS seit
04.05.1990Zuletzt aktualisiert am
14.05.2009