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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §1 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2Stammrechtssatz
Die Frage der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ist ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des AuslBG zu beantworten, welche zwar auf der einen Seite einen Entfall einer Prüfung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes iSd § 4 Abs 1 AuslBG für den Fall des Vorliegens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung iSd § 5 Abs 2 AufenthaltsG 1992 für eine bestimmte Zeit vorsehen (§ 4b Abs 2 Z 2 AuslBG), andererseits aber als Voraussetzung für eine Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG nur auf den legalen Aufenthalt in Österreich, nicht aber auf dessen Zweck abstellen. Die Prüfung des Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG garantiert in ausreichender Weise die Einhaltung seiner Bestimmungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090107.X01Im RIS seit
02.05.2001