Der Beschwerdeführer ist unbestritten als handelsrechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: GesmbH) u.a. für die Beschäftigung von Ausländern durch die GesmbH verantwortlich. Erhebungen des Landesarbeitsamtes Wien hatten ergeben, daß am 25. September 1990 an einer Baustelle der GesmbH in W mehrere Ungarn beschäftigt worden waren. In seiner Anzeige führte das Landesarbeitsamt u.a. aus, die seitens der GesmbH zu ihrer Entlastung behaupteten Volontariatsver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0231 2 Stammrechtssatz Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem § 3 Abs 5 AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung". Schlagworte VwRallg7 Antragsänderung Modifikation Projektsänderung ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 3 Stammrechtssatz Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs2 Z1 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 3 Stammrechtssatz Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Die Auffassung der Berufungsbehörde, ein Volontariat liege schon deshalb nicht vor, weil konkrete Arbeitsleistungen erbracht worden seien, "gleich wie sie sonst von Beschäftigten ausgeführt würden", findet im Gesetz keine Deckung. Der durch ein Volontariat angestrebte Zweck des Erwerbes von Fähigkeiten für die Praxis wir... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ die Bezirkshauptmannschaft A als Strafbehörde erster Instanz auf Grund von Anzeigen des Arbeitsamtes A, des Gendarmeriepostens A sowie des Landesarbeitsamtes Niederösterreich und ergänzender Ermittlungen ein mit 22. Februar 1991 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Zeit: 1. Juni 1990 bis 31. August 1990 Ort: Firma B-Ges.m.b.H., A, M-Gasse 39, Tatbeschreibun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 3 Stammrechtssatz Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Der Umstand, daß für das Unternehmen des Besch durch die Tätigkeit der beschäftigten polnischen Staatsbürger allenfalls ein "wirtschaftlicher Vorteil" entstanden ist, schließt die Annahme von Volontärverhältnissen grundsätzlich nicht aus. Das Vorliegen von Volontärverhältnissen iSd § 3 Abs 5 AuslBG wäre allerdings dann z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, Volontäre iSd § 3 Abs 5 AuslBG seien Personen, die "im Rahmen oder im Anschluß an eine Ausbildung" eine betriebliche Praxis erwerben und nicht bereits ausgebildete Facharbeiter, die lediglich mit neuen Techniken vertraut gemacht werden sollen, findet im Wortlaut des ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 3 Stammrechtssatz Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausma... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien ein Verwaltungsstrafverfahren wegen der unberechtigten Beschäftigung von fünf polnischen Arbeitskräften an einer Baustelle in Wien geführt. Dem Landesarbeitsamt Wien gegenüber verantwortete sich der Beschwerdeführer in der Niederschrift vom 13. März 1990 dahin, daß die Polen auf Grund von "Volontariatsverträgen" eingeschult worden seien. In einer weiteren Niederschrift vom 5. April 1990 gestand der Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem § 3 Abs 5 AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090231.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 3 Stammrechtssatz Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer nach "§ 28 Abs. 1 lit. a" in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 231/1988 mit insgesamt S 130.000,-- bestraft, weil er am 21. Jänner 1990 um 06.30 Uhr in seinem Fleischerbetrieb in U 13 namentlich angegebene ungarische Staatsbürger mit dem Entknochen von Schweineköpfen beschäftigt gehabt habe, ohne daß diese im Besitz einer Beschä... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 4 Stammrechtssatz Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090058.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besondere Absprache anderer Art behauptet worden ist (Hinweis E 4.9.1990, 89... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 3 Stammrechtssatz Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis) 2)... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 2 Stammrechtssatz Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVB, für welche in der Zeit vom 2. Februar 1989 bis zum 17. März 1989 u.a. der jugoslawische Staatsbürger DK (in der Folge kurz: D.K.) tätig gewesen ist. Über Anzeige des Arbeitsamtes Graz und nach Aufnahme einer niederschriftlichen Aussage des D.K. erließ der Magistrat Graz als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: Mag.) am 7. Juni 1989 eine Ladung an den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVG. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Graz auf Grund einer vertraulichen Mitteilung, an einer bestimmten Baustelle seien Ausländer illegal beschäftigt, am 11. Jänner 1989 um 11.00 Uhr eine Überprüfung durch, bei der der libanesische Staatsangehörige A und der tschechoslowakische Staatsangehörige Z bei der "Schwarzarbeit" betreten worden seien... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090094.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk (kurz: MBA) vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.500,-- (Ersatzarreststrafe drei Tage) verurteilt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der N-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft am 1. Dezember 1987 auf der Baustelle in 1190 Wien, X-Gasse/A-Straße die polnische Staatsangehörigen B und P, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier zur Verfügung gestellt - daß durch eine besondere Absprache ein Bittl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Liegt auch nur eine der im § 3 Abs 5 AuslBG normierten Voraussetzungen, nämlich 1) ein bestimmter Zweck der Beschäftigung (Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis) 2) das Fehlen der Arbeitspflicht 3) das Nichtbes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausmaß von drei Monaten) beschäftigte Volontäre fallen - anders als zB di... mehr lesen...