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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs5;Rechtssatz
Die Auffassung, Volontäre iSd § 3 Abs 5 AuslBG seien Personen, die "im Rahmen oder im Anschluß an eine Ausbildung" eine betriebliche Praxis erwerben und nicht bereits ausgebildete Facharbeiter, die lediglich mit neuen Techniken vertraut gemacht werden sollen, findet im Wortlaut des § 3 Abs 5 AuslBG keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090280.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010