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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besondere Absprache anderer Art behauptet worden ist (Hinweis E 4.9.1990, 89/09/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090058.X04Im RIS seit
26.09.1991