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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs5;Rechtssatz
Der Umstand, daß für das Unternehmen des Besch durch die Tätigkeit der beschäftigten polnischen Staatsbürger allenfalls ein "wirtschaftlicher Vorteil" entstanden ist, schließt die Annahme von Volontärverhältnissen grundsätzlich nicht aus. Das Vorliegen von Volontärverhältnissen iSd § 3 Abs 5 AuslBG wäre allerdings dann zu verneinen, wenn das mit der Ausbildung betraute inländische Unternehmen den beschäftigten ausländischen Staatsbürgern als Gegenleistung für den - allenfalls auch entstandenen - "wirtschaftlichen Vorteil" ein Entgelt bezahlen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090280.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010