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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 3Stammrechtssatz
Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090230.X05Im RIS seit
20.11.2000