RS Vwgh 1990/9/4 89/09/0127

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Veröffentlicht am 04.09.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §28 Abs2 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §3 Abs5;

Rechtssatz

Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier zur Verfügung gestellt - daß durch eine besondere Absprache ein Bittleihverhältnis, Leihverhältnis oder Mietverhältnis abgeschlossen worden ist, hat der Besch nicht vorgebracht - , konnte unbedenklich der Wohnraumüberlassung der Charakter eines Naturallohnes zugemessen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090127.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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