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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat weder im Verwaltungsverfahren noch auch in der Beschwerde das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems oder von Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dargetan (Hinweis E 22.1.2002, Zl. 99/09/0176, m.w.N.). Die bloße Anweisung an einen Ausländer, vor Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung nicht zu arbeiten, würde diese Pflicht auf die betroffene Arbeitskraft überwälzen und reicht diesbezüglich jedenfalls nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090089.X02Im RIS seit
14.07.2003