RS Vwgh 2003/3/27 2000/09/0089

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Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;
AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat weder im Verwaltungsverfahren noch auch in der Beschwerde das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems oder von Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dargetan (Hinweis E 22.1.2002, Zl. 99/09/0176, m.w.N.). Die bloße Anweisung an einen Ausländer, vor Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung nicht zu arbeiten, würde diese Pflicht auf die betroffene Arbeitskraft überwälzen und reicht diesbezüglich jedenfalls nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090089.X02

Im RIS seit

14.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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