Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhob zu 24 Cg 12/00f des LG Wiener Neustadt gegen eine beklagte Partei Klage gemäß § 1330 ABGB auf "1. Unterlassung, Streitwert S 270.000,-- 2. Widerruf, Streitwert S 270.000,-- und 3. Veröffentlichung, Streitwert S 270.000,-- Gesamtstreitwert S 810.000,--" wobei er in Klammer den Zusatz anfügte "für Gerichtsgebühren § 17b G... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §17 litb;JN §56;JN §59;
Rechtssatz: Für eine Anwendung des § 17 lit b GGG blieb kein Raum, weil sich der Streitwert als Bemessungsgrundlage gemäß § 14 GGG iVm § 56 Abs 2 und 59 JN ermitteln ließ. An die vom Kläger selbst vorgenommene Wertangabe war der Kostenbeamte gebunden. European C... mehr lesen...
In ihrer beim Bezirksgericht Kirchberg am Wagram zur GZ. C 167/95p erhobenen Klage war von der Beschwerdeführerin vorgebracht worden, bezüglich einer Reihe von Grundstücken, die ihr und dem Beklagten (ihrem früheren Ehegatten) je zur Hälfte gehörten, sei mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hollabrunn der Beklagte als Verwalter der gemeinsamen Liegenschaften enthoben worden. Auf Grund des Verhaltens des Beklagten, der eine Verpachtung dieser Liegenschaften hintertrieben hab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §59;VwRallg;
Rechtssatz: Verpflichteten sich die Parteien des Zivilprozesses in einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich allein, Willenserklärungen abzugeben, nämlich wie hier... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kläger im Verfahren 15 C 582/94m vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Er hatte von der dortigen Beklagten eine Eigentumswohnung und erlegte den Kaufpreis von S 1,323.000,-- treuhändig gekauft. Zufolge Verzuges erklärte er den Rücktritt vom Vertrag und begehrte in seiner Klage wegen "Zustimmung zur Ausfolgung eines Treuhandbetrages Streitwert S 100.000,-- s.A." folgendes Urteil: "Die beklagte Partei ist schuldig, der Ausfolgung des bei Rechtsanwa... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;JN §59;RAT §1 Abs1;RAT §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0156 E 30. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Bemessung der Gerichtsgebühren ist die Behörde an die vom Kläger vorgenommene Bewertung des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes gebunden (Hinw... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;JN §59;
Rechtssatz: Mit der vorliegenden Klage wurde unzweifelhaft die Abgabe einer Willenserklärung begehrt. Damit ist aber der Tatbestand des § 59 JN erfüllt. Eine Bedachtnahme auf die der Willenserklärung zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Interessen wäre nur dann möglich, wenn diese Interessen in ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §59;VwRallg;
Rechtssatz: Auch unter Bedachtnahme auf die stRsp des VwGH, wonach das GGG bewusst an formale äußere Tatbestände anknüpft, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu Gewähr leisten, sind Erwägungen dahingehend, dass das Klagebegehren "bloß nach seiner äußeren F... mehr lesen...
Für Abgabenverbindlichkeiten der K.-GesmbH wurden deren Geschäftsführer, die Dritt- und Viertbeschwerdeführer, mit Haftungsbescheiden aus 1984 gemäß § 9 BAO in Anspruch genommen. Die Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind die Kinder der dritt- und viertbeschwerdeführenden Ehegatten. Hinsichtlich ihres Liegenschaftsbesitzes räumten die Dritt- und Viertbeschwerdeführer mit Vereinbarungen aus Juni 1990 ihren Kindern, bei bestimmten Liegenschaften den Kindern und einander wechselseitig... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;JN §59;
Rechtssatz: Dort, wo es sich um ein Geldleistungsbegehren oder ein Sachleistungsbegehren mit einer auf Geld lautenden Lösungsbefugnis, einem auf Geld lautenden Alternativbegehren oder einem auf Geld lautenden Eventualbegehren handelt, ist der Kläger an die im Begehren genannte Geldsumme gebunden (H... mehr lesen...
Mit Zwischen- und Teilurteil des Landesgerichtes Linz vom 12. Oktober 1996 wurde in der Rechtssache der klagenden Partei Harald S. gegen die drei Beschwerdeführer als beklagte Parteien festgestellt, dass das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 2,750.939,84 samt - genau bezeichneten - Zinsen zu bezahlen, dem Grunde nach zu Recht bestehe. Aus den Entscheidungsgründen ist ersichtlich, dass das Klagebegehren im V... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;GGG 1984 §2 Z1 litc;GGG 1984 TP2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Anknüpfung des GGG an formale äußere Tatbestände ist unmaßgeblich, dass bei der Berechnung des in der Rechtsmittelschrift angegebenen Berufungsinteresses die im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens außer Acht gelassen... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1995 erhob der Beschwerdeführer beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Klage gegen Thomas S und die M Verlags-Aktiengesellschaft wegen 1. Unterlassung, Streitwert S 240.000,-- 2. Widerruf, Streitwert S 240.000,-- 3. Veröffentlichung, Streitwert S 240.000,-- gesamt S 720.000,-- Die Pauschalgebühr wurde gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 GGG in Höhe von S 13.520,-- abgebucht. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;JN §59;RAT §1 Abs1;RAT §10 Z6 idF 1993/020;RAT §10 Z6;RAT §7;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Gerichtsgebühren ist die Behörde an die vom Kläger vorgenommene Bewertung des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes gebunden (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Geric... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 9. März 1987 war beim Landesgericht für ZRS Wien (in der Folge: LG) die Klage des Beschwerdeführers gegen einen Land- und Forstwirt (in der Folge: Beklagter) wegen "Einwilligung zur Einverleibung" (des Eigentumsrechtes des Beschwerdeführers - zum Teil nach Einwilligung in die erforderlichen Abschreibungen und entsprechenden Eröffnungen neuer Einlagen - an der Hälfte mehrerer bestimmter Liegens... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte
Norm: JN §59;RAT §7;
Rechtssatz: Der klare Wortlaut des § 7 RAT zeigt, daß für den Fall der Anwendung dieser Spezialbestimmung ua die - sonst grundsätzlich auch den Kostenbeamten bzw den Präsidenten des zuständigen Gerichtshofes erster Instanz - bindende Wirkung nach § 59 JN nicht gilt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...