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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §18 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Anknüpfung des GGG an formale äußere Tatbestände ist unmaßgeblich, dass bei der Berechnung des in der Rechtsmittelschrift angegebenen Berufungsinteresses die im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens außer Acht gelassen wurde. Die Gebührenschuld entstand mit Überreichung der Rechtsmittelschrift.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997160205.X01Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
26.02.2015