RS Vwgh 1999/7/5 97/16/0205

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Veröffentlicht am 05.07.1999
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs1;
GGG 1984 §18 Abs2 Z1;
GGG 1984 §2 Z1 litc;
GGG 1984 TP2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Anknüpfung des GGG an formale äußere Tatbestände ist unmaßgeblich, dass bei der Berechnung des in der Rechtsmittelschrift angegebenen Berufungsinteresses die im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens außer Acht gelassen wurde. Die Gebührenschuld entstand mit Überreichung der Rechtsmittelschrift.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160205.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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