RS OGH 1925/10/21 1Ob785/25

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Veröffentlicht am 21.10.1925
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Norm

JN §55

Rechtssatz

Wird gegen einen von mehreren Miterben die auf ihn entfallende Quote einer bestrittenen Nachlaßschuld eingeklagt, so ist für die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes der Gesamtbetrag der Forderung maßgebend.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 785/25
    Entscheidungstext OGH 21.10.1925 1 Ob 785/25
    Veröff: SZ 7/336

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0046510

Dokumentnummer

JJR_19251021_OGH0002_0010OB00785_2500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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