RS OGH 1938/6/22 3Ob443/38, 3Ob1/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1938
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Norm

JN §55

Rechtssatz

Wird in der Klage die Rechnungslegung über mehrere übergebene Geldbeträge und hinsichtlich eines Teiles davon auch die Ausfolgung einer mit dem Gelde angeschafften Sache oder Schadenersatz hiefür verlangt, so beruhen die Ansprüche auf dem gemeinsamen Rechtsgrund, daß der Beklagte verpflichtet sein soll, dem Kläger die zur Verwahrung übergebenen Beträge zu erstatten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 443/38
    Entscheidungstext OGH 22.06.1938 3 Ob 443/38
    Veröff: SZ 20/155 = DREvBl 1938/328
  • 3 Ob 1/94
    Entscheidungstext OGH 19.06.1996 3 Ob 1/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0046473

Dokumentnummer

JJR_19380622_OGH0002_0030OB00443_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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