Norm
JN §55Rechtssatz
Die Verbindung mehrerer selbständiger Ansprüche in einer Klage (vier Akzepte über je 1500,-- S) ist für die Frage der Zulässigkeit der Revision ebenso bedeutungslos wie die Verbindung mehrerer Bagatellansprüche in einer Klage für die Verfahrensart.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0041602Dokumentnummer
JJR_19360623_OGH0002_0030OB00537_3600000_001