Norm
JN §55Rechtssatz
Die Forderung der Entbindungskosten und Verpflegungskosten gemäß § 167 ABGB und die Forderung für die von der Mutter für das Kind aufgewendeten Unterhaltskosten gemäß § 1024 ABGB beruhen auf einem verschiedenen Rechtsgrund und stehen nur in einem tatsächlichen Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0037709Dokumentnummer
JJR_19380615_OGH0002_0020OB00398_3800000_001