Norm: JN §42 Abs2 AfEGJN Art9EuGVVO 2012 Art17 Nr1
Rechtssatz: Die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist als Iure?gestionis Aktivität zu qualifizieren. Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen. Anmerkung So schon 10 Ob 103/18x und 10 Ob 104/18v; aufgrund EuGH Urteil vom 15.11.2018 Kuhn (C-308/17) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter von Dr. Heinrich (Prinz zu) S*****, der Beklagte ist dessen Adoptivsohn. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche auf das Vermögen des 1950 verstorbenen Dr. Adolph (Fürsten zu) S*****. Dr. Adolph S***** besaß als Oberhaupt der F***** - Linie (Primogenitur) des Hauses S***** umfangreiche Ländereien auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik. Dieses Vermögen wurde im Jahr 1940 von der Gestapo konfisziert und unter eine „Treuha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisions- und Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth von P*****, vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Karl Jo... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 23. 12. 2004 eingebrachten Klage begehrte der Kläger 1. die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Beeinträchtigungen des Klägers bei Nutzung des Güterweges Sch***** bzw von Gästen und Lieferanten zu unterlassen; 2. darüber hinaus den Erstbeklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen a) das im nordwestlichen Bereich des Stallgebäudes auf Grundstück 271 befindliche den Güterweg Sch***** überspannende Tor zu schließen bzw verschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses und die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung. Der Beklagte bestritt das Bestehen eines Zinsrückstands wegen verschiedener Mängel des Bestandobjekts und wandte seine Immunität als Botschafter ein. Er sei Ministerialdirigent des Deutschen Bundestags und Sonderbeauftragter der parlamentarischen Versammlung der OSZE (Orgnisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Das gegen ihn geführte Verf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der sich als Berufsschuloberlehrer bezeichnet, nach dem, von ihm gestellten Verfahrenshilfeantrag jedoch Notstandshilfe bezieht, beantragt beim Obersten Gerichtshof, alle vom Bezirksgericht Wels und Landesgericht Wels verfügten Exekutionsakte gemäß § 42 Abs 2 JN aufzuheben, in eventu „den Exekutionsverfahren aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen", sowie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang. Dies geschah, nachdem das Bundesministeriu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 13.614,70 sA an Entgelt für Baumeistertätigkeiten. Zur inländischen Gerichtsbarkeit führte der Kläger aus, dass die Rechtsgeschäfte der beklagten Partei gemäß Art 3 Abs 3 des Amtssitzabkommens (BGBl 1982/248) der Jurisdiktion der österreichischen Gerichte unterlägen. Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte am 13. 8. 2002 zu 4 C 1105/02b des Bezirksgerichtes Döbling gegen die Beklagte Kirsten B***** mit der Berufsbezeichnung als "Angestellte" eine Mahnklage auf Zahlung von EUR 247,-- sA ein. Das Erstgericht erließ den beantragten Zahlungsbefehl, welcher der beklagten Partei am 26. 8. 2002 durch Hinterlegung zugestellt wurde und daher nach der Aktenlage in Rechtskraft erwachsen ist. zu I.) Das Bundesministerium für Justiz stellte den aus dem Spru... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind nach dem Antragsvorbringen Ehegatten, sind britische Staatsangehörige und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz niemals in Österreich. Zur Sicherung ihres Anspruchs "aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie des Anspruchs auf Unterlassung der Verfügung über Vermögensgegenstände sowie auf Bekanntgabe der Vermögenswerte" beantragte die gefährdete Partei eine einstweilige Verfügung, mit der ihrem Gegner untersagt werden so... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §27a Abs2JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Ausländische Staatsoberhäupter sind kraft ihres Amtes jedenfalls für die Dauer ihrer Amtstätigkeit der nationalen Rechtsordnung, also der Gerichtsgewalt und Zwangsgewalt, anderer Staaten entzogen. Darüber hinaus sind sie auch hinsichtlich ihrer Privatakte von der inländischen Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion) ausgenommen. Insoweit genießen sie nicht bloß (für ihr amtliches Handeln... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94EGJN ArtIX Abs2EGJN ArtIX Abs3JN §27a Abs2JN §42 Abs1 AfJN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Ob eine Person in Österreich Immunität genießt, ist vom Gericht selbst festzustellen. Im Zweifelsfall hat es hierüber die Erklärung des Bundesministers für Justiz einzuholen (Art IX Abs 3 EGJN). Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung (Art 94 B-VG) ist das Gericht jedoch an diese Erklärung recht... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §27a Abs2JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs2 BJN §76c Abs3
Rechtssatz: Für die Klage auf Feststellung der (unehelichen) Vaterschaft gegen das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein besteht das Prozesshindernis der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit wegen der ihm zukommenden völkerrechtlichen Immunität. Dies gilt jedoch nicht für die ebenfalls geklagten Geschwister des Staatsoberhauptes, die mit ihm nicht im gemein... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein, die Zweit- bis Viertbeklagten sind seine Geschwister. Alle vier sind eheliche Kinder des am 13. 11. 1989 verstorbenen früheren Staatsoberhauptes Franz Josef II. Fürst von und zu Liechtenstein. Der Erstbeklagte ist das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein, die Zweit- bis Viertbeklagten sind seine Geschwister. Alle vier sind eheliche Kinder des am 13. 11. 1989 verstorben... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagte) sind gesetzliche Erben nach einem am 1. 12. 1997 verstorbenen Erblasser, zu dessen Nachlaß eine näher bezeichnete Liegenschaft gehörte. Mit Beschluß des Bezirksgerichts Urfahr-Umgebung vom 20. 5. 1998 wurde der Nachlaß dem Erst- und der Zweitbeklagten zu je einem Viertel und der Drittbeklagten zur Hälfte eingeantwortet. Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die ... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Ausspruch gemäß § 42 Abs 2 JN ist ein entsprechender Antrag der zuständigen obersten Verwaltungsbehörde an den Obersten Gerichtshof, die Parteien des gerichtlichen Verfahrens selbst haben weder ein Antragsrecht noch einen Anspruch auf Antragstellung durch die Verwaltungsbehörde. Entscheidungstexte 2 N 524/97 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 42 Abs 2 JN hat der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeit eines durchgeführten gerichtlichen Verfahrens wegen Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit oder Unzulässigkeit des Rechtsweges auf Antrag der obersten Administrativbehörde auszusprechen, wenn der Mangel erst nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens offenbar wird. Voraussetzung ist sohin ein entsprechender Antrag der zuständigen obersten Verwaltungsbeh... mehr lesen...
Norm: ASVG §345 Abs2 Z1JN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Die Landesberufungskommission ist oberste Verwaltungsbehörde im Sinne des § 42 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 8 N 508/94 Entscheidungstext OGH 15.09.1994 8 N 508/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046289 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
In den zu 6 Cg 477/73 des Kreisgerichtes Leoben zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen der klagenden Parteien Franz K und Karl und Viktoria B gegen Peter M sprach das angerufene Gericht den Klägern mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 18. 11. 1975, ON 34, die aus dem Titel des Schadenersatzes begehrten Beträge zu, weil der Beklagte dem unanfechtbaren Bescheid der Agrarbezirksbehörde Leoben vom 15. 9. 1972 zuwider die den Klägern im... mehr lesen...
Norm: AgrBehG §1AgrBehG §7JN §42 Abs2 B
Rechtssatz: "Oberste Administrativbehörde" im Sinne des § 42 Abs 2 JN ist die höchste Verwaltungsbehörde des betreffenden Verwaltungszweiges ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtszug im Einzelfall bei einer unteren Instanz enden würde. In Agrarangelegenheiten daher immer der Oberste Agrarsenat. Entscheidungstexte 7 N 501/82 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Der Beklagte trat im Jahre 1921 auf Grund des Testamentes seines Großonkels vom 26. August 1919 die Rechtsnachfolge in die beiden Fideikommisse an. Mit der vorliegenden, am 31. Dezember 1974 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 432 000 S (monatliche Unterhaltsleistung von 12 000 S für die letzten drei Jahre vor Klagseinbringung) und zur Leistung einer monatlichen Unterhaltsrente von 16 000 S für die Zeit ab 1. Jänner... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei, der Gemeinde Q, zur Zahlung von 39 498 S samt Anhang und die Feststellung, daß die Beklagte ihm für alle künftigen Schäden an seinen Ufergrundstücken zum F-Bach als Folge der Regulierung des F-Bachs im Oberauf hafte. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer der land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft EZ 23 KG A. Die beklagte Partei habe auf Grund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 14. Juli 196... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte in ihrer Klage vor, sie habe im Gebiet der Gemeinde Z***** in M***** einen Teich ausgebaggert und beabsichtige an diesem Teich liegende Parzellen zu veräußern. Es hätten sich mehrere Kaufinteressenten gemeldet, die in der Folge dem Beklagten in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Gemeinde Z***** von ihrer Kaufabsicht Mitteilung gemacht haben. Durch die den Inhalt des Klagebegehrens darstellenden Äußerungen des Beklagten, die unrichtig sei... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Der obersten Administrativbehörde, deren Wirkungsbereich durch die Entscheidung des Gerichtes nicht berührt wurde, fehlt die Antragsberechtigung. Ist der Geschäftskreis eines anderen Ministeriums nicht berührt, so ist das Bundesministerium für Justiz antragsberechtigt. Entscheidungstexte 5 N 9/63 Entscheidungstext OGH 14.06.1963 5 N 9/63 ... mehr lesen...
Die klagende Partei hat gegen den Beklagten Peter K. beim Bezirksgericht eine Klage wegen 493 S aus dem Titel des Schadenersatzes eingebracht. Auf Zustellung der Klage hat der Beklagte dem Gericht fernmündlich und sodann schriftlich mitgeteilt, daß ihm als Presseattache der Botschaft Y in Wien die Vorrechte der Exterritorialität zukommen, und sich am Verfahren nicht weiter beteiligt. Am 1. März 1960 hat das Bezirksgericht ein Versäumungsurteil gegen den Beklagten erlassen, das am 22. ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX Abs3JN §42 Abs2 B
Rechtssatz: Wenn das BMJ erst, nachdem das Gericht bereits entschieden hatte, von sich aus einen Antrag nach § 42 Abs 2 JN stellt, liegt keine das Gericht bindende Erklärung im Sinne des Art IX Abs 3 EGJN vor. Entscheidungstexte 2 Nd 48/61 Entscheidungstext OGH 19.01.1962 2 Nd 48/61 Veröff: ZVR 1962/156 S 138 = SZ 35/12 ... mehr lesen...
Aus dem Akte Cg 392/45 des Kreisgerichtes St. Pölten und den angeschlossenen Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 1. Oktober 1945 brachte Dr. Elfriede T. gegen Dipl.-Ing. Emil Arthur T. die Klage wegen Scheidung der Ehe ein. Die Klägerin besaß zur Zeit des Scheidungsverfahrens die deutsche Staatsangehörigkeit, hatte jedoch ihren Aufenthalt in Österreich und erwarb die österreichische Staatsangehörigkeit erst nach Urteilsfällung durch Erklärung gemäß § 2a staatsbürgerschaft... mehr lesen...
Norm: JN §42 Abs2 BJN §76 Abs3 Z1 IIA1
Rechtssatz: Muster einer über Antrag des Bundesministerium für Justiz gemäß § 42 Abs 2 JN erfolgten Nichtigerklärung eines rechtskräftigen Urteiles (Ehescheidung) durch den OGH. Entscheidungstexte 2 N 24/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 2 N 24/51 1 N 52/54 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1338 IA2EGJN Art9EuGVVO 2012 Art17 Nr1JN §42 Abs2 Af
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Schadenersatzansprüche gegen einen ausländischen Staat nicht gegeben, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitsrechtlichen Akt des beklagten ausländischen Staates bezieht (vgl Spr Nr 28, 1 Ob 264/52, 2 Ob 994/52, 3 Ob 413/52). Anmerkung Ausdrücklich gegenteilig zu RS0129482; so schon 10 Ob 10... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte im vorliegenden Prozess hat zur Zahl C 151/50 eine Darlehensforderung von S 2.699,35 eingeklagt. Die damalige Beklagte, jetzige Klägerin, hat die Darlehensforderung teilweise bestritten und compensando Gegenforderungen in der Höhe von S 4.553,40 aus Dienstleistungen und Auslagen eingewendet. Das Erstgericht hat dem Klagebegehren stattgegeben. Es stellte in den Gründen fest, dass die Klägerin von der Beklagten Darlehensbeträge in der Klagshöhe zu fordern habe... mehr lesen...