Norm
EGJN ArtIXRechtssatz
Für die Klage auf Feststellung der (unehelichen) Vaterschaft gegen das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein besteht das Prozesshindernis der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit wegen der ihm zukommenden völkerrechtlichen Immunität.
Dies gilt jedoch nicht für die ebenfalls geklagten Geschwister des Staatsoberhauptes, die mit ihm nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*FL*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114981Dokumentnummer
JJR_20010214_OGH0002_0070OB00316_00X0000_005