Norm
JN §42 Abs2 AfRechtssatz
Die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist als Iure?gestionis Aktivität zu qualifizieren. Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen.
Anmerkung
So schon 10 Ob 103/18x und 10 Ob 104/18v; aufgrund EuGH Urteil vom 15.11.2018 Kuhn (C-308/17)Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129482Im RIS seit
12.08.2014Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020