Begründung: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung haben die Antragsteller gegen ihren Vater ab 7. 1. 1998 Anspruch auf einen vorläufigen Unterhalt von S 5.250 monatlich. Über dessen Vermögen wurde zuerst mit Beschluss vom 22. 3. 2000 das Ausgleichsverfahren und dann mit Beschluss vom 27. 7. 2000 der Anschlusskonkurs eröffnet. Die im Konkurs angemeldeten Unterhaltsrückstände wurden vom Masseverwalter bestritten, soweit sie den Zeitraum zwischen der Eröffnung des Ausgleichs- und des ... mehr lesen...
Norm: JN §40a
Rechtssatz: Das anzuwendende Verfahren ist zweifelhaft, wenn die verfehlte Verfahrenswahl nicht völlig unbeabsichtigt war. Entscheidungstexte 1 Ob 137/02g Entscheidungstext OGH 13.08.2002 1 Ob 137/02g 7 Ob 204/07m Entscheidungstext OGH 12.12.2007 7 Ob 204/07m Eur... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind nach ihrem Vorbringen Eigentümer einer mit einer bücherlichen Wegeservitut zu Gunsten der im Eigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücke belasteten Liegenschaft. Die Servitut habe ihre vertragliche Grundlage in einem im Jahr 1980 abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag mit einer Genossenschaft. Diese habe im Laufe der Zeit sämtliche Grundstücke verkauft und einen Agrarweg angelegt, sodass die Servitutsberechtigten nicht mehr auf den Weg über das... mehr lesen...
Norm: JN §40a
Rechtssatz: Ein in der falschen Verfahrensart gestelltes Rechtsschutzgesuch ist nicht zurückzuweisen, sondern umzudeuten und im richtigen Verfahren zu behandeln. Entscheidungstexte 6 Ob 66/02b Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 66/02b 7 Ob 204/07m Entscheidungstext OGH 12.12.2007 7 Ob 204/07m ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Erstgerichtes, den Sachantrag der Antragstellerin auf Rückzahlung einer der Antragsgegnerin für die Aufgabe des Mietobjekts gezahlten "Ablöse" zurückzuweisen, weil der Vermieter für ein solches Geldleistungsbegehren nicht das außerstreitige Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG in Anspruch nehmen könne, ist a limine (ohne Zustellung des die Anrufung des Gerichtes durch die Antragstellerin enthaltenden Schriftsatzes an die Antrag... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 23. 5. 1997 geschieden. Zu 1 F 74/97i ist bei diesem Gericht auch ein Aufteilungsverfahren betreffend das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse anhängig. Die Streitteile sind grundbücherliche Eigentümer eines Hauses in West Palm Beach, Florida, USA, welches im Sommer 1996 erworben wurde. Mit seiner Klage vom 17. 3. 1999 begehrt der Kläger die Zahlung des ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde (letztmals von der gegenständlichen Antragstellung) mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 24. 4. 1997 (ON 38) verpflichtet, an die beiden Minderjährigen Unterhalt, und zwar für den älteren Sohn S 6.300 monatlich und für den jüngeren Sohn S 5.000 monatlich jeweils ab 1. 11. 1996 zu bezahlen. Gleichzeitig wurde sein Unterhaltsherabsetzungsantrag abgewiesen. In weiterer Folge stellte der Antragsteller am 16. 6. 1997 (ON 39) einen Antrag auf Herabs... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1295 Ia7JN §1 Vb1bbJN §1 Vb2bbJN §40a
Rechtssatz: Ein Begehren auf Rückzahlung zuviel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob 293/00t Entscheidungstext OGH 28.11.2000 4 Ob 293/00t 7 Ob 164/00v Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Der mj Florian Z***** befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter Martina Z*****. Der Vater bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Wertpapiervermittler. In der Zeit vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 1998 hat er dem Betrieb durchschnittlich 20.380 S netto monatlich entnommen. Der Unterhaltssachwalter, das Amt für Jugend und Familie 1., 8., 9. Bezirk, beantragte am 13. 5. 1997, den Vater ab 1. 8. 1996 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 3.000 S zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §166 FJN §40a
Rechtssatz: Der Verzugszinsenanspruch des Minderjährigen wegen Säumnis des Unterhaltspflichtigen bei der Leistung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ist auch dann im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen, wenn zwar schon ein Exekutionstitel über den monatlichen Unterhaltsanspruch, aber noch keiner über den Anspruch auf Verzugszinsen aus bereits titulierten Unterhaltsbeiträgen, die erst nach Ergehen ... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 CZPO §528 AJN §40a
Rechtssatz: Die Frage nach der Zulässigkeit der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs ist nicht nach dem Außerstreitgesetz, sondern nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zu beurteilen, wenn die mit dem angefochtenen Beschluss erledigten Anträge in Hinsicht auf einen Scheidungsprozess gestellt wurden. Daran kann der Umstand nichts ändern, dass das über Klage und Widerklage ergangene Scheidungsurteil ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde kraft des in der Streitverhandlung vom 27. 10. 1999 verkündeten Urteils aus dem überwiegenden Verschulden der Beklagten und Widerklägerin (im Folgenden kurz: Beklagte) rechtskräftig geschieden. Noch vor der Verkündung dieses Urteils hatten die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem sie ihre vermögensrechtlichen Beziehungen regelten. Das Scheidungsurteil wurde dem Verfahrenshelfer der Beklagten am 10. 12. 1999 in ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3bJN §40aJWG §33
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung wird in ständiger Rechtsprechung im außerstreitigen Verfahren entschieden. Entscheidungstexte 6 Ob 152/00x Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 152/00x 7 Ob 33/06p Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die drei ehelichen Kinder sind im Rahmen der vollen Erziehung in einem Internat eines Kinderdorfes (mj. Corinna) bzw bei Pflegeeltern (mj. Manuel und Marco) untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte, die Mutter zur Zahlung von 970.000 S als teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung zu verpflichten. Die Vorinstanzen gaben dem Antrag teilweise statt, verpflichteten die Mutter zur Zahlung von 185.000 S und wiesen das Mehrbegehren ab. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (die Beklagten jeweils zur Hälfte), wobei die Grenze entlang einer Feuermauer verläuft. Die Klägerin begehrte zuerst von den Beklagten die Entfernung eines über das Dach führenden Entlüftungsrohres, soweit es in ihr Grundstück hineinreicht (vgl auch AS 98 und 103 sowie 166), schließlich auch einer auf ihr Grundstück hineinragenden Fernsehantenne samt Kabel und Befestigung (AS 167, 230), schränkte aber let... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung des Klagebetrages als Entlohnung für seine im Zeitraum 12. 1. bis 7. 7. 1993 entfaltete Tätigkeit als gerichtlich bestellter Notliquidator der erstbeklagten Gesellschaft gemäß §§ 15a, 92 GmbHG. Der Antrag sei vom Zweitbeklagten, schlüssig aber auch von den übrigen Gesellschaftern gestellt worden. Der Kläger habe bei Übernahme der Funktion unwidersprochen erklärt, seine Leistungen nach dem Rechtsan... mehr lesen...
Norm: JN §40aJN §44 Abs1
Rechtssatz: Eine amtswegige Überweisung einer durch Umdeutung streitig gewordenen Rechtssache (Umdeutung eines Antrags in eine Klage) vom unzuständigen an das zuständige Gericht ist nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 330/98k Entscheidungstext OGH 12.01.1999 5 Ob 330/98k 3 Ob 281/00w Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Antrag an die Schlichtungsstelle vom 27. 11. 1997 begehrte der Antragsteller (nunmehr: Kläger) die Rückzahlung eines der Gegnerin (nunmehr: Beklagter) Betrages von S 250.000,-- sA und brachte vor, daß er diesen Betrag für die Anmietung der Wohnung in 1220 Wien, *****, als unzulässige Ablöse bezahlt habe. In der Folge sei es nicht zum Abschluß eines Nutzungsvertrages gekommen. Nach Zurückweisung dieses Antrages durch die Schlichtungsstelle nach einem zwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anfechtbarkeit von Entscheidungen nach § 40 a JN richtet sich nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensart, hier also nach den Regelungen des AußStrG (EvBl 1991/85; RIS-Justiz RS0046245). Der Begriff "Revisionsrekurs" in § 14 Abs 1 AußStrG umfaßt auch zurückweisende Entscheidungen der zweiten Instanz; für eine analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist daher kein Raum (EvBl 1990/137; RIS-Justiz RS0... mehr lesen...
Norm: JN §1JN §40aJN §54 Abs2ZPO §40ZPO §41 Abs2ZPO §448aZPO §477 Abs1 Z6RATG §23 Abs4KSchG §6 Abs1 Z15 BGBl 141/1996 Amtsblatt L127 0019 10.06.1995
Rechtssatz: Für noch akzessorische vorprozessuale Inkassospesen ist der Rechtsweg unzulässig. Sie können nur im Rahmen des Kostenverzeichnisses berücksichtigt werden, und zwar insoweit, als mit einem bloßem anwaltlichen Mahnschreiben nicht das Auslangen hätte gefunden werden können. Dabei ist eine ... mehr lesen...
Begründung: Mit der im elektronischen Wege eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 2.294,64 samt 12 % Zinsen aus S 1.086,-- seit 1.5.1997 und aus S 1.208,64 seit 20.9.1997 (so die Umschreibung des Klagebegehrens in den Feldern 06 und 07 des Klagesformblattes). In Feld 10 wird der geltend gemachte Anspruch wie folgt aufgeschlüsselt und dargestellt: Code Angaben ü.Forderung Belegnr. von(am) bis Forderung 01 Auftrag RE 25/7123 010597 1.086,-- 01 Überprüfu... mehr lesen...
Norm: JN §40aJN §42 Abs3MRG §39 Abs1WGG §22 Abs4
Rechtssatz: 1) Wenn eine Schlichtungsstelle im Sinne des § 39 Abs 1 MRG besteht, hat der Streitrichter bei Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges die Klage zurückzuweisen (vgl RZ 1988/63) und nicht die Umdeutung der Klage sowie Überweisung in das außerstreitige Verfahren nach § 40a JN vorzunehmen. 2) Hat der Streitrichter in einem solchen Fall - rechtswidrig, aber unbekämpft - die Klage umgede... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte beim Erstgericht eine Feststellungsklage (Streitwert S 80.000,--) ein, in der folgender Sachverhalt behauptet wurde: Sie sei Eigentümerin eines Hauses, das am 28.6.1996 durch einen Brand schwer beschädigt worden sei. Die Beklagte sei Mieterin sämtlicher Räume im Parterre und bestimmter Räumlichkeiten im 1. Stock dieses Hauses. Die für das Haus abgeschlossene Bündelversicherung decke den durch den Brand entstandenen Schaden nicht zur Gänze... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aJN §40aJN §44
Rechtssatz: Ist die Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts im Außerstreitverfahren für die Festsetzung der Entlohnung des Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG anzunehmen, dann ist die gemäß § 40 a JN in einen Antrag umzudeutende Klage gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht (die zuständige Gerichtsabteilung) zu überweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für die Beklagte gemäß § 15 a GmbHG zum Notgeschäftsführer bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Beklagten die Bezahlung von S 1,000,000,--. Er habe die Beklagte zwischen Herbst 1987 und Juli 1992 als Notgeschäftsführer rechtsfreundlich vertreten. Der geltend gemachte Honoraranspruch entfalle auf "klassische" Anwaltsleistungen. Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für di... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 Abs2 Z2 KJN §40aJN §44MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache vom streitigen ins außerstreitige, also in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Ein Revisionsrekurs gegen eine die Überweisung aussprechende (bestätigende) Entscheidung ist daher bei Zutreffen der üb... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 2117/96x Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2117/96x 1... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §40aJN §110EuGVÜ Art5 Z2
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung des Außerstreitrichters, ein Unterhaltsantrag wäre wegen Volljährigkeit der Antragstellerin im streitigen Verfahren zu behandeln und zu erledigen, kommt dann nicht in Betracht, wenn es für eine Klagsführung mangels Ratifizierung des EuGVÜ (Art 5 Z 2) an der inländischen Gerichtsbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...