Norm: AußStrG §1 B1JN §40aJN §41JN §1 BIa
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich (SZ 19/199; SZ 23/81; SZ 36/79). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 EAußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVe1JN §40a
Rechtssatz: Für die Frage, ob über ein Begehren im außerstreitigen Verfahren oder im Prozess zu entscheiden ist, kommt es auf den Inhalt des Begehrens, nicht aber darauf an, ob das Begehren selbst begründet ist. Die Einwendung des Mangels eines Miteigentumsrechtes kann nur zur Abweisung des Antrages als sachlich nicht begründet führen. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wi... mehr lesen...