Norm
JN §40aRechtssatz
Eine amtswegige Überweisung einer durch Umdeutung streitig gewordenen Rechtssache (Umdeutung eines Antrags in eine Klage) vom unzuständigen an das zuständige Gericht ist nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111494Zuletzt aktualisiert am
31.10.2009