Norm
JN §40aRechtssatz
Ein in der falschen Verfahrensart gestelltes Rechtsschutzgesuch ist nicht zurückzuweisen, sondern umzudeuten und im richtigen Verfahren zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116390Im RIS seit
18.05.2002Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020