Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Ein Begehren auf Rückzahlung zuviel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114452Im RIS seit
28.12.2000Zuletzt aktualisiert am
17.02.2020