Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von 200.000 EUR sA. Der Beklagte erstattete zunächst eine Klagebeantwortung und beantragte in der Folge die Delegierung der Rechtssache an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gemäß § 31 JN. Der zur Äußerung aufgeforderte Kläger stellte seinerseits den Antrag, die Rechtssache gemäß § 31 JN an denselben Gerichtshof zu delegieren. Rechtliche Beurteilung Aus dieser Darstellung ergibt sich, dass die Streitt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist zu FN 82316d im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck (davor Handelsgericht Wien HRB 34592) eingetragen. Am 7. 5. 2004 wurde in einer „außerordentlichen Generalversammlung" der Antragsgegnerin ua der Beschluss gefasst, dass der bisherige Geschäftsführer Ing. Helmut R***** mit sofortiger Wirkung abberufen und dass Sigmund M***** mit sofortiger Wirkung zum alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Ferner wurde e... mehr lesen...
Begründung: In der am 2. September 2004 beim Bezirksgericht Fünfhaus anhängig gemachten Exekutionssache beschloss das Bezirksgericht Fünfhaus am 8. März 2006, den Akt gemäß § 44 JN dem Bezirksgericht Klagenfurt zu überweisen. In der am 2. September 2004 beim Bezirksgericht Fünfhaus anhängig gemachten Exekutionssache beschloss das Bezirksgericht Fünfhaus am 8. März 2006, den Akt gemäß Paragraph 44, JN dem Bezirksgericht Klagenfurt zu überweisen. Am 22. März 2006 lehnte das Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte am 24. 2. 2004 den Konkurseröffnungsantrag beim Landesgericht Klagenfurt ein. Sie bezeichnete die Antragsgegnerin als "C***** GmbH, *****". Das Landesgericht Klagenfurt erklärte sich mit Beschluss vom 25. 2. 2004 zur Entscheidung unzuständig und überwies den Konkurseröffnungsantrag gemäß § 44 JN dem Landesgericht Salzburg. Die Gemeinschuldnerin betreibe ihr Unternehmen im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg. Dabei ging das LG Klagenfurt off... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit Mahnklage die Zahlung von 731,69 EUR sA. Die Beklagte erhob Einspruch gegen den vom Bezirksgericht Hermagor antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl und beantragte die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gemäß § 31 JN; für diese Delegierung sprächen fünf von ihr aufgezählte
Gründe: . Das Bezirksgericht Hermagor äußerte sich zum Delegierungsantrag der Beklagten dahin, dass es die Delegierung für zweckmäßig erachte. Der ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte am 13. 1. 2000 den Konkurseröffnungsantrag beim Landesgericht Klagenfurt ein. Er gab an, der Antragsgegner sei Unternehmer mit der - im Sprengel des angerufenen Gerichtes gelegenen - Anschrift ***** G*****. Nach Einlangen eines Postfehlberichts beantragte der Antragsteller die neuerliche Zustellung des Konkurseröffnungsantrags unter der - im Sprengel des Landesgerichts Wels gelegenen - Anschrift *****. Ohne Durchführung von Erhebungen erklärt... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt überwies die bei ihm bereits seit 10. 3. 1989 anhängige Rechtssache nach Eintritt eines Richterwechsels - dem gemeinsamen Antrag der Parteien folgend - gemäß § 31a Abs 1 JN dem Landesgericht Leoben. Dieser Beschluß erwuchs in Rechtskraft. Das Landesgericht Klagenfurt überwies die bei ihm bereits seit 10. 3. 1989 anhängige Rechtssache nach Eintritt eines Richterwechsels - dem gemeinsamen Antrag der Parteien folgend - gemäß Paragraph 31 a,... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Graz den auf Ablehnung sämtlicher Richter des Landesgerichtes Klagenfurt gerichteten Antrag des Beklagten zurück. Mit Beschluß vom 31. 3. 1998, 22 Cg 92/97i-47 übertrug das Landesgericht Klagenfurt die bei ihm seit 10. 3. 1989 anhängige Rechtssache gemäß § 31a Abs 1 JN dem Landesgericht Leoben. Dieser Beschluß erwuchs in Rechtskraft. Mit Beschluß vom 31. 3. 1998, 22 Cg 92/97i-47 übertrug das Landesgericht K... mehr lesen...
Norm: JN §31a
Rechtssatz: Die vereinfachte Delegierung (Delegation) nach § 31a Abs 1 JN geht der Delegierung aus Zweckmäßigkeitserwägungen nach § 31 JN vor. Eine Delegierung nach § 31a JN ist auch dann zulässig, wenn das "übereinstimmende Beantragen" der Parteien zeitlich getrennt und in zwei getrennten Schriftsätzen erfolgt und die erforderliche Übereinstimmung der Parteien erst zu einem Zeitpunkt vorliegt, in dem der Akt bereits dem zur Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §31a
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 31a Abs 1 JN dem Grundsatz der Vermeidung überflüssigen Verfahrensaufwandes im Falle eines gemeinsamen Antrages der Parteien die Priorität vor den sonst bei der Delegation im Sinne des § 31 JN erforderlichen Zweckmäßigkeitserwägungen eingeräumt. Entscheidungstexte 10 Nd 502/96 Entscheidungstext OGH 09.09.1996 10 Nd ... mehr lesen...
Norm: JN §31aJN §104 Abs3 F
Rechtssatz: Gemäß § 104 Abs 3 JN wird auch ein sachlich unzuständiges Gericht zuständig, wenn sich der rechtsfreundlich vertretene oder vom Richter belehrte Beklagte in die Verhandlung einläßt, ohne die Einrede der Unzuständigkeit zu erheben. Insoweit sind somit selbst die Bestimmungen über die sachliche Zuständigkeit der Parteiendisposition unterworfen. Es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, die Bindungswirkun... mehr lesen...
Norm: JN §31a
Rechtssatz: Einer Übertragung gemäß § 31 a Abs 1 JN können nur die durch die sachliche Eigenzuständigkeit bedingten Prorogationsgrenzen entgegenstehen; die Übertragung von einem Bezirksgericht an einem Gerichtshof erster Instanz ist immer unzulässig. Nach Rechtskraft des Delegierungsbeschlusses kann dies aber nicht mehr wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Nd 506/93 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gefährdeten Parteien brachten am 25.November 1992 beim Bezirksgericht Schladming nach § 387 Abs 2 EO den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres aus einem Übergabsvertrag vom 26.November 1991 abgeleiteten Anspruches auf Einverleibung des Eigentums an der übergebenen Liegenschaft ein. Sie begehrten, dem Rechtsvertreter der Gegnerin die Verfügung über den zu TZ 1153/1992 erwirkten Rango... mehr lesen...
Begründung: Nachdem vor dem Landesgericht für ZRS Graz über die vom Kläger geltend gemachten Honoraransprüche bereits zwei Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung am 18. September und 7. November 1989 - letztere mit Beweisaufnahmen - stattgefunden hatten, trat bei der Tagsatzung vom 11. Mai 1990 vor diesem Gericht Richterwechsel ein. In dieser Tagsatzung beantragten die Parteien "vor Eingehen in die Verhandlung" übereinstimmend, die Sache gemäß § 31 a JN dem Handelsgericht W... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsprozeß der Streitteile zu 8 Cg 190/71 des Kreisgerichtes Leoben hatte sich der Kläger mit gerichtlichem Vergleich zur Leistung von S 1.000,- monatlich an die Beklagte verpflichtet. Auf Grund dieses Titels war der Beklagten vom Bezirksgericht Liezen zu E 1814/74 am 31.Dezember 1974 die Exekution durch Pfändung und Überweisung bewilligt worden. Mit dem urteil des Bezirksgerichtes Silz vom 17.September 1981 wurde der Kläger verpflichtet, an die Beklagte anste... mehr lesen...
Norm: JN §31aJN §47
Rechtssatz: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 4 Nd 504/88 Entscheidungstext OGH 26.04.19... mehr lesen...
Norm: JN §31a
Rechtssatz: Das Gericht an das gemäß § 31a JN (rechtskräftig) überwiesen wurde, ist wie zB im Falle einer Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO oder § 44 JN an den Übertragungsbeschluß gebunden und kann dessen Richtigkeit nicht überprüfen. Entscheidungstexte 3 Nd 510/84 Entscheidungstext OGH 03.10.1984 3 Nd 510/84 2 Nd 2/85 Entsch... mehr lesen...