Norm
JN §31aRechtssatz
Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046135Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.09.2019